Kaum ist der Frost verschwunden, zeigt sich in Leipzigs Auenwäldern wieder der Bärlauch. Das Wildgemüse wird bei vielen Spaziergängern als Mitbringsel geschätzt, schließlich kann man Blätter und Stängel auch als Gewürz, beim Pesto oder in Aufstrichen verwenden. Kleine Mengen dürfen durchaus auch geerntet werden, teilt die Stadtverwaltung mit Verweis auf das Sächsische Waldgesetzt mit. Wer mehr als einen Handstrauß für den Eigenbedarf mit nach Hause nehmen möchte, benötigt allerdings die Zustimmung des Waldbesitzers und der Naturschutzbehörde, Abteilung Stadtforst.
„Bärlauch ist eine sehr wohlschmeckende und gesunde Pflanze, trotzdem darf sie nicht einfach in großen Mengen geerntet werden“, sagt Leipzigs Stadtforstchef Andreas Sickert. Zumal viele der Wälder im Stadtgebiet zu Naturschutzarealen gehören, in den das Verlassen der Wege ohnehin nicht erlaubt ist. Wer dort im grünen Klee erwischt wird, muss nach Paragraph 52 des Waldgesetztes mit Geldbußen bis zu 2500 Euro rechnen.
Wer größere Mengen von Bärlauch auf nicht naturgeschützten Flächen ernten möchte, kann dies in der Stadtforstbehörde in der Teichstraße 20 oder via stadtforsten@leipzig.de, bzw. 0341/309410 beantragen.
mpu