Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes hat das Landgericht Leipzig einen Sozialarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Dem 42-Jährigen seien keine Pflichtversäumnisse anzulasten, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der kleine Junge war im Juni 2014 gemeinsam mit seiner Mutter tot in einer Wohnung in Leipzig gefunden worden. Die 26-Jährige hatte eine tödliche Drogenmischung eingenommen, ihr unversorgter Sohn war später neben ihr gestorben.
Man habe nicht feststellen können, dass der Sozialarbeiter Grund zu der Annahme gehabt hätte, dass das Wohl des kleinen Kieron-Marcel gefährdet gewesen sein könnte, urteilte das Gericht in dem Berufungsprozess. Der Sozialarbeiter war zuvor vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Er sollte eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen. Gegen das Urteil hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Auch das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage ging davon aus, dass der Sozialarbeiter hätte eingreifen müssen, nachdem es im Februar einen Polizeieinsatz bei der jungen Mutter gegeben hatte. Die 26-Jährige hatte Gegenstände aus der Wohnung geworfen. Doch weder Polizei noch Notarzt brachten dies damals mit einem akuten Drogenmissbrauch in Zusammenhang. Der Sozialarbeiter hatte am darauffolgenden Tag mit der jungen Frau gesprochen. Dabei habe sie auf ihn einen guten Eindruck gemacht, auch das Kind sei gesundheitlich in einem guten Zustand gewesen.
Anschließend waren mehrere Versuche des Mannes gescheitert, erneut mit der Frau Kontakt aufzunehmen, da diese sich mit ihrem Kind bei ihrem Lebenspartner in Baden-Württemberg auffhielt. Erst am 10. April gab es wieder ein Treffen. Auch dabei - dies bestätigten auch Zeugen - gab es keinen Grund, ein besonderes Risiko für Kieron-Marcel zu sehen.
Der Angeklagte hatte dann die Zuständigkeit für das Kind am 30. April abgegeben. Den Behörden war verborgen geblieben, dass die Frau mit dem Kind Mitte Mai wieder nach Leipzig zurückkehrte. „Der Tod von Christin F. und Kieron-Marcel war nicht unabwendbar“, sagte Richter Klaus Kühlborn. Doch weder Familienangehörige noch Nachbarn hätten sich der 26-Jährigen und des Jungen angenommen. Erst als aus der Wohnung Verwesungsgeruch drang, wurde die Tragödie entdeckt. (dpa)