Eine Oberstaatsanwältin aus Leipzig wird sich wegen des Verdachts der Rechtsbeugung vor Gericht verantworten müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Chemnitz zugelassen, teilte das OLG am Dienstag mit.
Bei dem Fall geht es um eine erfahrene Drogen-Ermittlerin der Leipziger Staatsanwaltschaft. Ihr wird im Zusammenhang mit einem Verfahren um den Handel mit 2,9 Tonnen des Crystal-Grundstoffs Chlorephedrin Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt und falsche uneidliche Aussage vorgeworfen. Ein Leipziger Richter hatte Anzeige gegen die Oberstaatsanwältin erstattet.
Sie soll ein Ermittlungsverfahren gegen einen Kronzeugen eingestellt haben, der mit Crystal gehandelt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, das Verfahren mit der falschen Begründung eingestellt zu haben, dass es bei ihren Ermittlungen um Kokain, nicht aber im Crystal gegangen sei, teilte das OLG mit.
Das Landgericht Leipzig hatte die Anklage wegen Rechtsbeugung zunächst nicht zugelassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Chemnitz Beschwerde beim OLG ein und setzte sich damit durch.
dpa