Am Donnerstag (15. November 2012) ist das Urteil gegen den Verursacher des Zugunglücks bei Bad Lausick gefällt worden. Danach muss der 30-Jährige eine Geldstrafe zahlen, die sich in 150 Tagessätze à 15 Euro aufteilt. Quelle: Klaus Peschel
Am Donnerstag (15. November 2012) ist das Urteil gegen den Verursacher des Zugunglücks bei Bad Lausick gefällt worden. Danach muss der 30-Jährige eine Geldstrafe zahlen, die sich in 150 Tagessätze à 15 Euro aufteilt. Quelle: Klaus Peschel
Am Donnerstag (15. November 2012) ist das Urteil gegen den Verursacher des Zugunglücks bei Bad Lausick gefällt worden. Danach muss der 30-Jährige eine Geldstrafe zahlen, die sich in 150 Tagessätze à 15 Euro aufteilt. Quelle: Klaus Peschel
Am Donnerstag (15. November 2012) ist das Urteil gegen den Verursacher des Zugunglücks bei Bad Lausick gefällt worden. Danach muss der 30-Jährige eine Geldstrafe zahlen, die sich in 150 Tagessätze à 15 Euro aufteilt. Quelle: Klaus Peschel