Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2019 eine Neuregelung treffen. Auf das Bundesfinanzministerium kommt also viel Arbeit zu.
Bei der Berechnung der Grundsteuer werden bisher Einheitswerte zugrunde gelegt. In den alten Bundesländern wurden diese 1964 festgelegt, in den neuen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Inzwischen haben sich Gemeinden und Städte verändert und damit auch die Werte von Grundstücken und Gebäuden.
Die Grundsteuer deckt etwa 10 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen und ist damit eine wichtige Finanzierungsquelle.
Von dpa/ang/RND