Helfried Richter aus Knobelsdorf muss 160 000 Euro Steuern nachzahlen, nachdem sein Hof für das RTL-Format „Einsatz in 4 Wänden“ teilrenoviert wurde – das fordert das Finanzamt Döbeln. Auf Nachfrage der Döbelner Allgemeinen Zeitung bestätigt das Landesamt für Steuern und Finanzen nun eine Steuerpflicht in solchen Fällen. „Die Teilnehmer der Sendung erhalten – in der Regel durch Umbaumaßnahmen an ihren Gebäuden beziehungsweise Wohnungen – Sachleistungen von dem Sender. Diese Sachleistungen sind einkommenssteuerrechtlich Einnahmen im Sinne des Paragraf 22 Nummer 3 des Einkommenssteuergesetzes. Sie sind die Gegenleistung dafür, dass die Teilnehmer einer Übertragung ihrer individuellen Lebensumstände durch das Fernsehen zustimmen und an der Sendung mitwirken“, führt Anja Benze, Pressesprecherin des Landesamtes für Steuern und Finanzen, aus. Auf die Dauer oder Qualität der Mitwirkung der jeweiligen Teilnehmer käme es nicht an. „Ist dagegen ein Preisgeld – wie etwa bei Rate-, Spiel-, Wett- oder Quizsendungen – überwiegend vom Zufall oder Glück des Teilnehmers abhängig, liegen in der Regel keine steuerpflichtigen Einnahmen vor“, heißt es dazu vom Landesamt.
Offen bleibt weiterhin, warum der Bescheid über 160.000 Euro erst im November vergangenen Jahres zugestellt wurde. Die Informationen unterlägen laut Pressesprecherin Anja Benze dem Steuergeheimnis, da sie personenbezogen sind. Die Arbeiten an Helfried Richters Hof fanden bereits im Jahr 2008 statt. Damals gab es weder vom Sender noch von der Produktionsfirma Hinweise darauf, dass im Nachhinein Forderungen durch das Finanzamt geltend gemacht werden könnten. Vier Jahre später forderte die Behörde den durch schwere Krankheit arbeitsunfähigen Richter dazu auf, rückwirkend eine Steuererklärung für 2008 abzugeben, um weitere drei Jahre später den Einkommensteuerbescheid auszustellen.
Klar ist heute, dass Helfried Richter aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht dazu in der Lage ist, der Forderung nachzukommen. Ob das Finanzamt mit Blick auf diese Umstände die Durchsetzung des Bescheids tatsächlich aussetzen kann oder in die Vollstreckung geht, kommentiert das Landesamt mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht. Laut Finanzexperte Peter Bischoff wäre eine Niederschlagung des Falles durchaus diskutabel: „Wenn das Finanzamt erkennt, dass das Gebäude für zu wenig Geld veräußerbar ist oder der Umzug in eine andere Wohnung, besonders für den kranken Onkel, letztendlich auch für den Staat insgesamt zu teuer wäre, besteht Hoffnung für die Familie.“
Von André Pitz