Am Freitagabend war in Leisnig ein 53-jähriger Mann gestorben, nachdem ihn ein 25-Jähriger mit mehreren Messerstichen schwer verletzt hatte (DAZ berichtete). Der bereits am Sonnabend festgenommene 25-Jährige Leisniger befindet sich in Untersuchungshaft. Als verfahrenssichernde Maßnahme während laufender Ermittlungen zu einer Straftat darf die Untersuchungshaft in der Regel maximal sechs Monate andauern. Diese Zeit wird im Falle einer Verurteilung auf die Haftstrafe angerechnet.
Die Untersuchungshaft soll generell der Flucht- beziehungsweise Verdunklungsgefahr vorbeugen. Sie dient ebenso weiteren Ermittlungen, zu denen die Vernehmung von Zeugen gehört. Während es zur Identität des Täters beziehungsweise Beschuldigten keinen Zweifel zu geben scheint, sind die konkreten Todesumstände noch nicht ausreichend geklärt.
In Leisnig waren Freitagabend neben Opfer und Täter weitere etwa zehn Personen auf dem Marktplatz anwesend. Deren Rolle im Umfeld des Vorfalls bedarf noch der Klärung. Während die Ermittlungsbehörden ihrer Arbeit nachgehen, wird in der Öffentlichkeit zu den Hintergründen des Geschehens weiterhin heftigst spekuliert. Allein Zeugen könnten die konkreten Todesumstände erhellen. Das wirkt sich zur Anklageerhebung auf die Formulierung des Tatvorwurfs gegen den Beschuldigten und schließlich auf die Höhe der Haftstrafe aus.
In den ersten Stunden der Fassungslosigkeit und Bestürzung nach dem Vorfall kursierte in Leisnig die Nachricht, ein Mord sei geschehen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies nicht. Bis zur Anklageerhebung könne es Monate dauern, so Ingrid Burghart. Nach Tötungsdelikten sei es nach ihren Worten auch nicht unüblich, Gutachten einzuholen, was ebenfalls Zeit in Anspruch nehme.
Die im Zuge der Untersuchungshaft laufenden Ermittlungen gewähren auch dem beschuldigten 25-Jährigen Leisniger seinen gesetzlichen Anspruch, Stellung zu nehmen zum Tatvorwurf, zu Verdachtsmomenten und Beweismitteln. Ihm steht es auch zu, Beweiserhebungen zu seiner Entlastung zu beantragen.
Von Steffi Robak