In 634 Fällen musste die Abschiebung abgebrochen werden. Das passiere unter anderem, wenn die Betroffenen krank seien, Widerstand leisteten oder die Fluggesellschaft sich weigere, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Bei der Zahl der gescheiterten Versuche kann ein Betroffener mehrfach gezählt werden. Abgeschoben werden vor allem Menschen, deren Asylantrag in Deutschland scheitert. Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert immer wieder die Abschiebepraxis. Wegen des enormen Drucks erlitten viele Betroffene bei der Abreise einen Kreislaufzusammenbruch.
dpa