Im Wermsdorfer Fachkrankenhaus Hubertusburg sorgt man sich weiter um Steffen T. Der 46 Jahre alte Mann war seit längerem als Patient in der Psychiatrie und ist seit Dienstagvormittag verschwunden. In der Klinik herrscht die Sorge, dass sich T. verirren oder verletzen könnte und hilflos wird.
Aufgrund der von ihr veröffentlichten Aufrufe erhielt die Polizei am Donnerstag, gegen 12.15 Uhr einen Hinweis. Demnach soll Steffen T. im Raum Mutzschen gesehen worden sein. Die Polizei suchte mit örtlichen Beamten in diesem Gebiet. Bis zum Redaktionsschluss hatten die Suche jedoch keinen Erfolg gehabt. Die Pressestelle der Polizeidirektion Leipzig weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, dass Steffen T. in einen verwirrten Zustand verfällt und dabei andere Menschen bedrohen oder gefährden könnte. Personen die ihn sehen, sollten keinen Kontakt zu ihm aufnehmen, sondern die Polizei verständigen.
Warum konnte T. einfach so verschwinden?
In den Kommentarspalten wurde unterdessen mehrfach die Frage gestellt, warum T. einfach so aus dem Krankenhaus verschwinden konnte. Dazu hat Dr. Peter Grampp, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Fachkrankenhauses Hubertusburg, erklärt, der Patient sei in keiner geschlossenen Abteilung untergebracht gewesen und durfte sich frei bewegen, da von ihm keine Gefahr ausgehe. Generell werde nur für einen sehr kleinen Teil der Patienten eine Unterbringung angeordnet. Die öffentlich rechtliche Unterbringung kommt zum Tragen, wenn eine Gefahr für andere Menschen oder die eigene Person besteht, so Grampp. Das sei im Fall T. nicht gegeben.
Außerdem gibt es die Form der zivilrechtlichen Unterbringung, zu der es kommen kann, wenn andere Zeichen einer psychischen Erkrankung bei jemand feststellen. Hinweise dazu nehmen Gesundheits- und Ordnungsamt oder Amtsgericht entgegen. „Das Gesundheitsamt – gegebenenfalls mit dem sozialpsychiatrischen Dienst – würde dann zur Prüfung denjenigen aufsuchen und, wenn dieser sich dann noch nicht überzeugen lässt und zeitgleich eine Selbstgefährdung vorliegt, einen Antrag an das Amtsgericht stellen“, erklärt der Chefarzt das Prozedere. Hat der Betroffene bereits einen Betreuer, könne dieser auch die Unterbringung entscheiden. Auch danach prüfe man in der Klinik nochmals täglich, ob die Grundlagen dafür noch gegeben sind. Eine Zwangsbehandlung erfolgt dabei nicht grundsätzlich. Dafür muss eine eigene Genehmigung beantragt werden, wenn vorher intensiv versucht wurde, den Patienten von der Therapie zu überzeugen.
Nur wenige Patienten sind betroffen
„Generell betreffen diese Aspekte nur ganz wenige Patienten in einer Versorgungspsychiatrie“, macht Dr. Peter Grampp deutlich, „der weitaus größte Teil ist so wie in jeder somatischen Klinik in Behandlung“. Filme, in denen Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie kommen und dort zwangsbehandelt werden, seien dagegen rein fiktiv und hätten mit der Realität nichts gemein, fügte er hinzu.
Von Jana Brechlin und Axel Kaminski