Ein von der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes aus brandschutztechnischen Gründen geforderter zweiter Fluchtweg am beziehungsweise im Schloss Machern war Gegenstand einer Diskussion im Gemeinderat. Wie bereits berichtet, wurden zuvor im Technischen Ausschuss von einem autorisierten Brandschutzbüro drei Varianten vorgestellt.
Eingriffe in historische Bausubstanz
Variante A sieht einen etwa 104 000 Euro teuren eisernen Treppenturm außen am Gebäude vor. Mit Variante B könnte ebenfalls außen eine etwa 97 000 Euro teure Betontreppe realisiert werden. Und Variante C favorisierte eine innenliegende Fluchttreppe, die jedoch, so der Wortlaut des Beschlusstextes, „baustatisch äußerst schwierig ist, massiv in die historische Bausubstanz des Schlosses eingreift“ und zudem mit etwa 180 000 Euro am teuersten kommen würde. Alle Preise, darauf machte Bürgermeisterin Doreen Lieder (parteilos) aufmerksam, beinhalten nicht die noch anstehenden Kosten zur Untersuchung der Tragfähigkeit des Baugrundes.
Fragen zum Untergrund
Das rief Gemeinderat Uwe Richter von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) auf den Plan. Er beklagte, dass hier der erste Schritt vor dem zweiten gemacht werde. „Für meine Begriffe müsste die Prüfung der Tragfähigkeit zu allererst erfolgen, bevor wir Geld für die Planung der Treppe ausgeben, immerhin 13 800 Euro, um dann festzustellen, dass die Treppe zwar schön ist und sogar der Denkmalschutz mitgeht, aber der Untergrund überhaupt nicht trägt.“ Darauf wusste Thoralf Schilde als geladener Fachmann in Sachen baulicher Brandschutz zu antworten. „Dass der Untergrund überhaupt nicht tragfähig ist, die Gefahr besteht nicht. Denn wir bauen ja kein neues Gebäude. Außerdem müssen wir erst einmal wissen, welche Variante überhaupt in Betracht kommt, um dann dafür die notwendige Tragfähigkeit zu ermitteln,“ so der Experte.
Lösung auf Biegen und Brechen?
Ungeachtet dieser Tatsache fragte sich Gemeinderat Manfred Schubert (FWG), „was jemanden dazu drängt, uns jetzt innerhalb eines halben Jahres plötzlich das Messer anzusetzen, dass wir plötzlich auf Biegen und Brechen einen solch gravierenden Eingriff am Schloss entscheiden sollen – das kann ich nicht für gut heißen“. Und dies vor dem Hintergrund, dass Mängel bei einer Brandverhütungsschau bereits im November 2016 festgestellt worden waren. Aber, so Schubert weiter, „diese Dringlichkeit nicht so dargestellt wurde, wie sie uns jetzt plötzlich rübergebracht wird.“
Folgen für Veranstaltungen auf Schloss Machern
Eine Dringlichkeit gar mit Folgen für verschiedene Veranstaltungen im Schloss, denn ab April sind laut Landratsamt nur Veranstaltungen erlaubt, „wenn ein Bauantrag mit dem Brandschutzkonzept vorliegt, genehmigt und umgesetzt wurde“ (die LVZ berichtete). Für Christian Seidel vom agierenden Catering bedeuten diese Sanktionen „wirtschaftlichen Totalschaden“, so dass der bestehende „Pachtvertrag nicht ausführbar“ sei, wie er ihn den Parlamentariern bei ihrer Entscheidungsfindung mit auf den Weg gab.
Schlussendlich gab es in der Abstimmung mit 14 von 17 Stimmen ein deutliches Votum für Variante B, drei Gemeinderäte übten Stimmenthaltung.
Von Frank Schmidt