Außengastronomie ist in Leipzig frühestens wieder ab dem 24. März möglich. Darauf hat die Stadt hingewiesen. Voraussetzung dafür sei, dass sich die Inzidenz für Sachsen und Leipzig im Vergleich zu den Werten vom 10. März und die Auslastung der Krankenbetten bis dahin nicht erhöht haben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung dazu sei in Vorbereitung.
Sondernutzungen für Außengastronomie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen vor Inbetriebnahme online beantragt werden. Derzeit liegen der Gewerbebehörde circa 15 Prozent der sonst üblichen Saisonsondernutzungsanträge vor.
Insbesondere bei Neuanträgen oder bei veränderter Flächennutzung bittet das Ordnungsamt um zeitnahe Anträge, damit alles schnell gehen kann, falls die Außengastronomie öffnen darf. Auch für gleich große Bestandsfreisitze müssen Anträge gestellt werden stellen – die Stadt stellt dafür aber eine zügigere Bearbeitung in Aussicht.
Sondernutzungsgebühren für Freisitze will die Stadt in diesem Jahr erlassen. Darüber soll demnächst der Stadtrat entscheiden.
www.leipzig.de/formulare („Sondernutzung“). Anforderung des Formulars per Mail unter gewerbebehoerde@leipzig.de
Von lvz