Mehr als ein Jahr, sagt Rolf Allerdissen, habe er versucht, im Behindertenbeirat und mit Anschreiben an die Stadt auf die Situation hinzuweisen. Dann griff er zu drastischeren Mitteln. Mit einem Markierungsspray brachte er in der Petersstraße den Schriftzug: „Achtung! Blinden-Leitsystem! Rote Linie“ an. Wegen Sachbeschädigung soll er jetzt 650 Euro Strafe zahlen.
Der Grund für die Aktion: Eine Bäckerei stellte regelmäßig ihren Freisitz auf das Blindenleitsystem. Allerdissen sieht die Tat als „Akt des zivilen Ungehorsams“. Für seinen Anwalt Jürgen Kasek ist das Blindenleitsystem in der Petersstraße kein Einzelfall. „An vielen Stellen ist das Blindenleitsystem nicht im ausreichenden Maße frei und die Stadt lässt einen sensiblen Umgang mit den Interessen von behinderten Menschen vermissen“. Dass die Stadt jetzt Strafanzeige wegen eines Schriftzuges mit nicht dauerhafter Farbe stellt, sei mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, sagte der Anwalt LVZ.de
Durch den Vorfall stellte sich heraus, dass es die Stadt versäumt hatte, bei der Erlaubnis für Freisitze im Peterssteinweg auf das Blindenleitsystem hinzuweisen, so Kasek weiter. Angesichts dieses Versäumnisses sei die Stadt hier gut beraten, die Strafanzeige zurückzunehmen. Die Benutzung von öffentlichen Straßen für Märkte, Warenauslagen und Gastronomie regelt eine Sondernutzungssatzung. Eine Erlaubnis muss beim Marktamt der Stadt beantragt werden.
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