Die sächsische Justiz hat nach der Verurteilung eines Rechtsreferendars wegen der Beteiligung an den Connewitzer Neonazi-Krawallen ein dienstrechtliches Prüfverfahren eingeleitet. Es werde untersucht, ob der 26-Jährige seine Ausbildung am Chemnitzer Landgericht fortsetzen dürfe oder nicht, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) in Dresden auf Anfrage von LVZ.de. Eine Entscheidung darüber werde aber erst fallen, nachdem das Urteil rechtskräftig ist.
Freiberger als Martial-Arts-Kämpfer aktiv
Innerhalb einer Woche könnten noch Rechtsmittel eingelegt werden, erklärte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts, das Brian E. am Mittwoch zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Freiberger am Abend des 11. Januar 2016 an dem Angriff von rund 250 bis 300 schwarz gekleideten, vermummten Randalierern auf den linksalternativ geprägten Leipziger Stadtteil beteiligt hat. Brian E. war ebenso wie ein zweiter Angeklagter geständig.
Nach Informationen von LVZ.de studierte E. seit 2012 an der Uni Leipzig Jura und begann am 1. November seine Referendariatsausbildung in Chemnitz. Seit mehr als fünf Jahren soll er als Kämpfer in der Mixed-Martial-Arts-Szene aktiv sein. Laut einem Onlineportal absolvierte er erst im Februar dieses Jahres einen Kampf beim Event „Ostdeutschland Kämpft“ in Dölzig.
Behörden wussten über Anklage bescheid
Pikant: Den Justizbehörden waren die Vorwürfe gegen den 26-Jährigen bereits vor dessen Ausbildungsbeginn bekannt. Die Sprecherin des für die sächsischen Referendare zuständigen OLG, Gesine Tews, teilte auf Anfrage mit, dass dem Mann die Ausbildung nicht verwehrt worden sei. Begründet wurde dies mit der Abwägung der Grundrechte auf freie Berufsausübung und dem Ausbildungsmonopol des Staats im Juristenbereich. Einen nicht rechtskräftig verurteilten Bewerber auszuschließen, „würde einem Berufsverbot gleichkommen“, erklärte Tews. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung. Laut Leipziger Amtsgericht war E. nicht vorbestraft.
Eine Entscheidung über den Fall wird laut OLG frühestens in der kommenden Woche fallen. Brian E. ist den Angaben zufolge zunächst weiter als Referendar tätig und werde die Gelegenheit zur Anhörung erhalten. Hintergrund der Prüfung ist eine Regelung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen. Demnach wird Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst kann jederzeit widerrufen werden – was im Fall von Brian E. das Aus für seine juristische Karriere bedeuten könnte.
Von nöß