Arbeitsverhältnisse enden mal auf Wunsch des Arbeitnehmers, in anderen Fällen kündigt der Arbeitgeber. Aber gehören die Details dazu ins Arbeitszeugnis? Ein Rechtsexperte klärt auf.
Persönliche Lebensentscheidungen von Arbeitnehmern sind grundsätzlich Privatsache. Dazu gehört zum Beispiel auch der Austritt aus der Kirche. Was aber, wenn man bei der Kirchengemeinde angestellt ist?
Mütter, die ihr Kind stillen, können für diese Zeit unter Umständen Mutterschutzlohn bekommen. Das gilt etwa für Zahnärztinnen, die dann einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Es gibt jedoch Grenzen.
Einige Arbeitgeber möchten ganz genau wissen, was Beschäftigte den ganzen Tag machen. Verschiedene Methoden können der Kontrolle dienen. Stiftung Warentest gibt den Überblick, was wann erlaubt ist.
Verordnet der Arbeitgeber auf der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz, haben Maskenverweigerer schlechte Karten. Auch ein Attest nützt dann nicht unbedingt etwas, wie ein Gerichtsurteil zeigt.
Die Bundesregierung hat erneut verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Gleichzeitig verlangen immer noch Arbeitgeber, dass Mitarbeiter ins Büro kommen. Ist das erlaubt?
Im zweiten Lockdown der Corona-Pandemie sind wieder zahlreiche Betriebe geschlossen. Viele Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt. Bekommen sie für die Feiertage auch Kurzarbeitergeld?
Ein befristeter Vertrag kann den Einstieg in den Beruf erleichtern. Das Arbeitsverhältnis auf Zeit bringt aber auch viel Unsicherheit. Diese Rechte sollten Beschäftigte kennen.
Wenn niemand zuhause ist, nimmt der Paketbote die Bestellung wieder mit. Um das zu verhindern, lassen sich viele Angestellte ihre Pakete ins Büro liefern. Das ist oft erlaubt - aber nicht immer.
Es nervt viele Beschäftigte, wenn sie immer genau dann freinehmen müssen, wenn der Betrieb schließt. Ist das überhaupt erlaubt? Und gibt es eine Obergrenze für Betriebsferien?
Über die Feiertage würde man den Heim-Arbeitsplatz vielleicht gerne verlegen - etwa zu den Eltern oder anderen Verwandten. Der Arbeitgeber muss da aber nicht unbedingt mitspielen.
Rassistische Äußerungen verstoßen nicht nur gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft, sie können Arbeitnehmern auch den Job kosten. Denn menschenverachtende Kommentare haben mit Meinungsfreiheit wenig zu tun. Das zeigt auch dieser Fall.