Im Prozess um den Tod eines Mannes aus Köthen in Sachsen-Anhalt bei einer Auseinandersetzung mit Afghanen hat ein Rechtsmediziner akutes Herzversagen als Todesursache angegeben.
Es spreche auch einiges dafür, dass der schwer herzkranke 22-Jährige den Herzstillstand schon erlitt, bevor er umfiel und sich eine Wunde am Hinterkopf zuzog, sagte der Sachverständige von der Universität Halle am Donnerstag im Landgericht Dessau-Roßlau. Eine Blutung an der Lippe könne auf einen Schlag zurückgehen.
Proteste nach Todesfall auf einem Spielplatz
In dem Verfahren müssen sich zwei junge Afghanen wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Zum Tatzeitpunkt waren sie 17 und 18 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Köthener im vergangenen September während eines abendlichen Streits auf einem Spielplatz geschlagen und ihn, als er am Boden lag, getreten zu haben. Der Deutsche starb wenig später. Die Angeklagten bestreiten die Attacke. Der Fall löste in der Kleinstadt rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste aus.
Herzversagen als Folge von Schlägen und Stress
Es sei aber naheliegend, dass das akute Herzversagen im Zusammenhang mit vorausgegangenem Schubsen, Schlagen oder leichteren Tritten sowie dem Stress stehe, sagte der Gutachter. Hinweise auf starke Tritte wie etwa Schuhabdrücke oder starke Verletzungen seien bei der Obduktion nicht gefunden worden. Zeugen hatten sehr unterschiedliche Angaben zum Geschehen gemacht. Teils war von heftigen Tritten die Rede gewesen.
Von RND/dpa