Endlich kommt wieder die Zeit für blühende Gärten und Balkone. Vor dem Vergnügen mit der Blütenpracht steht bei vielen der Frühjahrsputz an. Stauden und Gehölzen müssen zurückgeschnitten und der Boden vom Unkraut befreit und gelockert werden. Doch wohin dann mit den Resten?
Im Landkreis Altenburger Land ist die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen, wie Baum- und Strauchschnitt, in der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung geregelt, teilt das Landratsamt mit. Danach dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nur auf die in dieser Verordnung vorgesehene Art und Weise beseitigt werden. Nach Paragraf 2 der Verordnung hat die Beseitigung der Pflanzenabfälle durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen auf den betreffenden Grundstücken zu erfolgen. Gegebenenfalls ist vorher der Grünschnitt durch Häckseln oder Schreddern zu zerkleinern. Bei einer solchen Beseitigung dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten.
Etliche Recyclinghöfe entsorgen pflanzliche Abfälle
Ist eine Beseitigung der pflanzlichen Abfälle durch Verrotten auf den Grundstücken nicht in der vorgenannten Art und Weise möglich, müssen sie nach dem Abfallgesetz des Bundes in Verbindung mit der Abfallwirtschaftssatzung dem Landkreis als „öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger“ überlassen werden. Möglichkeiten der Entsorgung bieten die Recyclinghöfe in Meuselwitz, Schmölln, Gößnitz, Lucka, Frohnsdorf, das Recyclingzentrum Leipziger Straße in Altenburg sowie die Kompostieranlage in Göhren. Dort können Grünabfälle kostenlos bis zu einem Volumen von 0,5 Kubikmetern pro Anlieferung und Woche abgegeben werden.
Die Adressen und Öffnungszeiten stehen im Abfall-Entsorgungskalender des Landkreises und online unter www.awb-altenburg.de. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Sammelanlieferung von mehreren Haushalten beim Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft zu beantragen. Informationen hierzu gibt die Abfallberatung unter den Telefonnummern 03447 8940 41 oder 43. Bei geringen Mengen und freien Kapazitäten können Gartenabfälle auch in der Biotonne entsorgt werden.
Die Abfallbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten ist. Das gilt auch für das Verbrennen von Grünschnitt in Metallfässern, Feuerschalen oder Feuerkörben. Bürger, die gegen dieses Verbot verstoßen, handeln ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belangt werden.
Die Verwendung von ausschließlich getrocknetem und unbehandeltem Naturholz zur Nahrungszubereitung (z.B. für Mutzbraten oder Stockbrot) gilt nicht als Beseitigung pflanzlicher Abfälle.
Bei Fragen steht die Untere Abfallbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 03447 586 490 zur Verfügung.
Von ovz