Ein Blitzer-Modell der Firma Jenoptik ist nicht für den Einsatz im Straßenverkehr geeignet. Das hat der Verfassungsgerichtshof im Saarland jetzt höchstrichterlich festgestellt. Auch die Stadt Döbeln nutzt an der Bundesstraße 169 im Ortsteil Neudorf und in der Bahnhofstraße insgesamt drei stationäre Blitzgeräte des Thüringer Unternehmens. Müssen in Döbeln geblitzte Autofahrer jetzt auch vor Gericht ziehen mit guten Erfolgsaussichten?
Das kann Thomas Mettcher, Sprecher der Stadtverwaltung Döbeln, so nicht bestätigen. „Nach Aussagen des ADAC gilt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Saarland auch nur für das Saarland. Wir stehen zu dem Thema in Kontakt mit der Jenoptik AG. Bevor wir weitere Äußerungen machen, möchten wir die Abstimmung mit Jenoptik abwarten“, so der Stadtsprecher. Die in Döbeln eingesetzte Technik sei durch entsprechende Prüfbehörden abgenommen worden. „Wir gehen davon aus, dass die Technik allen Anforderungen entspricht.“
Die ersten beiden stationären Blitzersäulen der Firma Jenoptik stellte die Stadt Döbeln 2013 an der B 169 in Neudorf auf. Sie überwachen in beide Richtungen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometern pro Stunde. Allein 1.700 mal lösen die beiden Blitzer im Jahr aus. Die Fotos gehen direkt per Internetleitung zur Auswertung nach Jena. Die aufbereiteten Daten nutzen dann Ordnungsamt und Bußgeldstelle für ihre Verwaltungsakte. Seit Dezember 2018 bremst zudem ein solcher stationärer Jenoptik-Blitzer in der 30er-Zone an der Döbelner Bahnhofstraße den Verkehr.
Von Thomas Sparrer