In vielen Gewässern des Landkreises Nordsachsen haben sich mittlerweile – so wie im Jahr 2018 – sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar. Deshalb fordert das Landratsamt Nordsachsen, Untere Wasserbehörde, nun alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern auf, ab sofort die ungeregelte Entnahme von Wasser mittels Pumpen, um landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Hausgärten zu beregnen, einzustellen.
Angespannte Situation für Tiere und Pflanzen
Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern seien gehalten, sich an die im Bescheid auferlegten Bestimmungen zu halten, betonte die Untere Wasserbehörde. Diese Bestimmungen beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicherzustellen. Momentan sei in vielen Gewässern keine ausreichende Mindestwasserführung mehr zu beobachten. Die Situation für im Wasser lebende Tiere und Pflanzen ist sehr angespannt und wird durch den Einsatz von Pumpen noch verschärft.
Bußgelder bei Verstößen
Zum Schutz der Oberflächengewässer hat das Landratsamt Nordsachsen am Montag eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen. Danach ist bis zum 31. Oktober 2019 oder bis auf Widerruf eine ungeregelte Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern flächendeckend verboten. Die Untere Wasserbehörde wird in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Um den Garten im Sommer wässern zu können, biete sich ein eigener Brunnen an, so das Landratsamt weiter. Die Brunnenbohrung sei bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt, Dr.-Belian-Straße 4 in Eilenburg, mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen. Die Untere Wasserbehörde prüft dann, ob die Grundwasserentnahme erlaubnisfrei erfolgen kann. Die Brunnenbohrung selbst darf ausschließlich von zertifizierten Brunnenbauern vorgenommen werden.
Von lvz