Am Montag, den 9. September, lädt die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Deges) zu einem Bürgerforum „B 87 im Dialog“ nach Taucha ein. Von 18.30 bis 21 Uhr werden in der Grundschule „Am Park“, An der Parthe 24, die Ergebnisse des B 87-Beteiligungsverfahrens vorgestellt. Dabei sollen Anwohner und Interessierte über den Arbeitsstand und das weitere Vorgehen bezüglich des Aus- und Neubaus der B 87n zwischen Leipzig (A 14) und Torgau informiert werden.
Ziel des Beteiligungsprozesses ist es laut Deges, eine Empfehlung für eine oder mehrere Varianten für das anschließende gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungs- und Zulassungsverfahren auszusprechen. In diesem Verfahren müssen verpflichtend verschiedene Varianten im Sinne der Vergleichbarkeit untersucht werden. Die Entscheidung über den Neu- und Ausbau der B 87n obliegt dem Bundesverkehrsministerium.
Verkehrsgerechte Verbindung schaffen
„Die B 87 zwischen Leipzig und Cottbus (A 13/A 15) erfüllt eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion. Ein Ausbau ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von täglich bis zu 47 000 Kraftfahrzeugen dringend notwendig“, begründet die Deges die Ausbaupläne. Projektziele seien die Schaffung einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen Fernstraßenverbindung, die Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr sowie verkürzte Reisezeiten zwischen Leipzig, Eilenburg und Torgau in einem technisch-wirtschaftlich-ökologischen Kontext.
Nach jahrelangen Kontroversen war das Projekt B 87 n 2013 der Deges übertragen worden. Die damaligen Pläne zum Bau einer Autobahn stufte die Deges nach eigenen Angaben als nicht zeitgemäß ein und beendete 2015 das Raumordnungsverfahren. Als alternativen Ansatz habe die Deges eine zentrale Variante für den Planungsraum rund um Taucha ins Spiel gebracht: einen Straßenverlauf parallel zur Bahn mit einem Tunnel im Bereich des Bahnhofs. Im Beteiligungsverfahren geht es um die Strecke zwischen Leipzig und Eilenburg, die B 87 n.
Ministerium entscheidet
Die dialogorientierte Herangehensweise soll die Bevölkerung und verschiedene Interessengruppen in den Planungsprozess einbeziehen. „Eine rechtssichere Vorzugsvariante ergibt sich jedoch erst durch die gutachterlichen Untersuchungen und Bewertungen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfung und nach Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, welches das Projekt finanziert“, stellt die Deges klar.
Von Olaf Barth