Sonnenbrand und Hautkrebs: Screening erhöht Heilungschancen
/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/L42MKSO3T753SCWQE4YU2BYWUM.jpg)
Wer sich vor der UV-Strahlung der Sonne richtig schützt, kann beruhigt im Sommer ein Sonnenbad genießen.
© Quelle: dpa
Sonne bringt uns Licht, Wärme und Vitamin D. „Aber ein Zuviel an Sonnenstrahlen kann gefährlich werden“, sagt Dr. Iris Pönitzsch, Oberärztin an der Leipziger Universitäts-Hautklinik. „Alles, was einen Sonnenbrand hervorruft, kann der Gesundheit schaden.“
In Teil 2 des Ratgebers zum Thema Hautkrebs erklärt sie, wie Schwarzer Hautkrebs erkannt werden kann und was beim Hautkrebs-Screening untersucht wird.
Lesen Sie hier Teil 1 des Ratgebers zum Thema Hautkrebs!
Vorsorge beim Sonnenbad
Im Sommer ist es wichtig, sich eine halbe Stunde vor einem Aufenthalt im Freien richtig einzucremen. Nach dem Schwimmen das Nachcremen nicht vergessen, sonst kommt der Sonnenbrand doch noch – und Folgen, auf die alle gut verzichten können: der Hautkrebs. Bei Reisen in sonnige Länder kann man zudem auf UV-dichte Kleidung zurückgreifen.
Schwarzer Hautkrebs am gefährlichsten
Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 213.000 Menschen neu an Hautkrebs, so Dr. Pönitzsch. Damit ist er der am häufigsten auftretende Krebs; Krebsvorstufen sind darin noch nicht erfasst.
Am gefährlichen Schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) erkranken in Deutschland jährlich mehr als 20.000 Menschen; im Jahr 2013 waren es 10.500 Frauen und 10.900 Männer. Aber auch mit Basalzellkrebs und Plattenepithelkarzinom, den so genannten nichtmelanozytären Hautkrebsen, ist nicht zu spaßen.
Kinder und Jugendliche selten betroffen
Übrigens treten die verschiedenen Hautkrebsarten selten im Kindesalter oder in der Jugend auf, weil sich dieser Krebs über mehrere Jahrzehnte entwickelt. Allerdings erhöhen übermäßige UV-Bestrahlung und Sonnenbrände in der Kindheit das Risiko einer späteren Hautkrebserkrankung.
So geht Früherkennung
Hilfreich bei der Früherkennung des Schwarzen Hautkrebses ist die Beurteilung von Pigmentmalen nach der A-B-C-D-Regel. Wenn diese Beschreibungen zutreffen, so die Leipziger Expertin, sollte der Betreffende den Hautarzt aufsuchen:
- A wie Asymmetrie: Das Mal hat eine unregelmäßige Form.
- B wie Begrenzung: An den Rändern scheint das Pigmentmal auszulaufen, es ist uneben, rau und zackig.
- C wie Colour: Das Mal ist an einigen Stellen heller oder dunkler, rosafarben oder nicht pigmentiert.
- D wie Durchmesser: Male mit einem Durchmesser von mehr als fünf Millimetern sollen in jedem Fall beachtet werden.
Screening für gesetzlich Versicherte
Alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.
Dabei sollte man wissen, dass Hautkrebs nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind, entstehen kann. Deshalb wird beim Screening die gesamte Haut gründlich auf Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom und malignes Melanom untersucht.
Selbstuntersuchung steigert Heilungschancen
Außerdem werden die Versicherten zur Selbstuntersuchung angeleitet. Denn früh erkannt ist jeder Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es damit, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern.
Uwe Niemann