Der Cannabis-Anbau in der eigenen Wohnung oder auf dem Balkon, um Rauschgift zu gewerblichen Zwecken zu produzieren, ist kein Kavaliersdelikt. Wer seine Wohnung dafür in erheblichem Umfang nutzt, kann mit einer fristlosen Kündigung des Vermieters rechnen, teilte der Mieterverein Leipzig am Donnerstag mit.