Am Montag will der Bundesfinanzhof seine Entscheidung darüber bekannt geben, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Dabei ist eindeutig, dass der Zweck der Abgabe, nämlich der Aufbau Ost, inzwischen entfallen ist. Doch gleichzeitig ist der Soli ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit, kommentiert Tim Szent-Ivanyi.