„Mahnmal“ statt „Schandmal“
Die Sau säugt zwei Juden, ein anderer guckt ihr in den Po: Das Sandsteinrelief an der Wittenberger Stadtkirche, in der einst Reformator Luther predigte, ist nur eines von Dutzenden solcher Darstellungen. Nun hat der BGH geurteilt, der Fall geht aber weiter.
Wittenberg. Die judenfeindliche Schweinedarstellung darf bleiben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein als „Judensau“ bezeichnetes Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert an der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt nicht entfernt werden muss. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands am Dienstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 172/20). Eine Entscheidung, die auf Kritik und Unverständnis stößt.
Nicht nur bei Kläger Dietrich Düllmann, der nach eigenen Angaben 1978 zum Judentum konvertiert ist und sich seither Michael nennt. Weder der BGH noch die beiden Vorinstanzen hätten die „propagandistische Wirkung, die vergiftende Wirkung auf die Gesellschaft wirklich ernst genommen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Da ist noch viel zu tun.“ Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.