Altermedia-Betreiber stehen vor Gericht

Einer der Angeklagten im Altermedia-Prozess in Stuttgart.

Einer der Angeklagten im Altermedia-Prozess in Stuttgart.

Stuttgart. Die mutmaßlichen Betreiber des inzwischen verbotenen Neonazi-Internetportals „Altermedia“ müssen sich seit Donnerstag in Stuttgart wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Zwei Angeklagten wird zudem die Gründung und die Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgehalten, um über „Altermedia“ nationalsozialistisches Gedankengut und volksverhetzende Äußerungen zu verbreiten sowie Hass auf Ausländer zu schüren.

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Das Bundesinnenministerium hat die Seite im Januar 2016 verboten. Die zwischen 28 und 63 Jahre alten deutschen Angeklagten sollen sie über Jahre gemeinsam betrieben und diverse Foren mit volksverhetzenden Inhalten dort moderiert haben.

Seit 1997 betrieb die Webseite rechte Hetze

Als Schlüsselfiguren gelten ein 28 Jahre alter Informatiker aus dem Schwarzwald sowie eine 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Südbaden. Das Verfahren gegen einen 54-Jährigen wurde wegen angeblicher Verhandlungsfähigkeit abgetrennt. Mitangeklagte sind eine in Nürnberg geborene 63-Jährige sowie eine 61-Jährige aus Berlin. Beide sollen über Jahre Foren moderiert haben.

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Ein Vorläufer der Altermedia-Webseite war bereits seit 1997 unter dem Namen Störtebeker-Netz im Internet abrufbar. Damals formierten sich auf der Plattform Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern. Die hetzten dort gegen Homosexuelle, Juden und Politiker. 2003 verbündeten sich die Betreiber mit der amerikanischen Altermedia-Webseite und der US-Neonazi-Szene. Laut Frankfurter Rundschau verzeichnete die Webseite zu Spitzenzeiten mehr als fünf Millionen Aufrufe im Jahr.

Gewaltaufrufe gegen Deutschland

Die Bundesanwaltschaft bezeichnete „Altermedia“ als bis zur Abschaltung führendes rechtsextremistisches Internetportal im deutschsprachigen Raum. Die Seite diente „der massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts“, hieß es. Neben verbotenen Grußformeln und Parolen seien volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht worden: von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer bis hin zu Leugnung des Holocausts.

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für das Staatsschutzverfahren zunächst 14 Verhandlungstage bis in das nächste Jahr hinein terminiert.

Von sos/dpa/RND

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