Versicherung für E-Scooter – Haftpflicht ist Pflicht, zahlt aber nicht immer
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Wer häufig mit dem E-Roller unterwegs ist, sollte über eine eigene Haftpflichtversicherung nachdenken.
© Quelle: RND
Immer wieder kann man in deutschen Städten E-Roller im Straßenverkehr beobachten, die kein Versicherungskennzeichen tragen. Dank der Mitte 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung ist der Einsatz der maximal 20 km/h schnellen Einspurstromer in Deutschland zwar legal, allerdings ist zusätzlich vorgeschrieben, dass diese neben einer Betriebserlaubnis auch eine Versicherungsplakette benötigen. Diese sollte jeder E-Roller-Nutzer in jedem Fall abschließen. Ein paar Besonderheiten gilt es dabei jedoch zu beachten.
Erfüllt der Elektrotretroller die Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – hierfür sind unter anderem eine Lichtanlage und zwei voneinander unabhängige Bremsen am Fahrzeug gefordert –, fehlt nur noch das Versicherungskennzeichen. Wer ohne fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer einen Unfall mit seinem nicht versicherten Roller verursacht, muss zudem für entstandene Schäden selbst aufkommen.
Eine private Haftpflichtversicherung reicht bei dieser Fahrzeugkategorie übrigens nicht aus, eine Integration in eine bestehende Kfz-Haftpflicht ist ebenfalls nicht möglich. Der Roller braucht also seinen eigenen Haftpflichtschutz, damit diese entsprechende Entschädigungen zahlt, sollten bei Unfällen Gegenstände oder Personen zu Schaden kommen.
Haftpflicht erst ab 18 Jahren, E-Scooter frei ab 14
Eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht einmal teuer. Beispiel HUK Coburg: Hier kostet die Haftpflicht 15 Euro pro Jahr, sofern alle Nutzer des Rollers älter als 23 Jahre sind. Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Rollers liegt übrigens bei 14 Jahren, für den Versicherungsabschluss ist jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert. Nach Abschluss eines Vertrags – dieser Vorgang ist online möglich – wird die Plakette mit den drei Zahlen und drei Buchstaben per Post zum Versicherungsnehmer geschickt. Diese muss anschließend nur noch auf den Roller geklebt werden. Fortan kann man legal am Straßenverkehr teilnehmen.
Für die kleinen Stromer gibt es sogar die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, die dann unter anderem auch Schäden durch Diebstahl, Raub oder Brand abdeckt. Während der Gesetzgeber die Haftpflicht vorschreibt, ist die Teilkaskovariante ein mit zusätzlichen Kosten einhergehender freiwilliger Schutz. Im Fall der HUK Coburg kostet die Teilkaskovariante rund 30 Euro im Jahr.
Wurde eine Haftpflichtversicherung für den E-Roller abgeschlossen, übernimmt der Versicherer die Kosten für Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug zugefügt wurden. Laut Experten des Versicherers ARAG gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied zur Haftpflichtversicherung beim Auto: Während geschädigte Dritte bei Pkw-Unfällen ihren Schaden immer vom Haftpflichtversicherer des Verursachers ersetzt bekommen, können durch einen E-Roller Geschädigte mitunter auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wie ein konkreter Fall aus dem Jahr 2020 zeigt, bei dem ein parkendes Auto von einem E-Scooter beschädigt wurde, dessen Fahrer geflüchtet war.
Da der Unfallverursacher nicht ermittelt werden konnte, hätte nach Meinung des Geschädigten die Versicherung des Halters zahlen müssen. Die verweigerte jedoch die Zahlung, da der Schädiger nicht ermittelt wurde und bis maximal 20 km/h schnelle Kraftfahrzeuge per Gesetz von der verschuldensunabhängigen Haftung befreit sind (§ 8 Nr. 1 StVG). Der Geschädigte klagte dagegen am Amtsgericht Frankfurt, blieb jedoch auf seinem Schaden sitzen, da die Richter den Gesetzestext im Sinne der Versicherung auslegten (Az.: 29 C 2811/20 (44)).
Als Mieter ist man für eigene Schäden nicht versichert
Viele der in Deutschland genutzten E-Scooter gehören Rollervermietern wie Voi oder Tier. Auch diese sind grundsätzlich versichert. Allerdings ist auch hier der Versicherungsschutz eingeschränkt. Abgesichert sind nur Schäden, die anderen mit dem Mietfahrzeug zugefügt werden. Kommt der Nutzer eines Mietrollers selbst zu Schaden, muss er diesen aus eigener Tasche bezahlen. Einige Vermieter bieten deshalb zusätzlich Unfallversicherungen an, mit denen Rollerfahrer einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz genießen.
RND/Mario Hommen, SP-X
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