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Wie steht es um Kinderrechte in Deutschland?

„Kinder dürfen in Familien heute deutlich mehr mit­bestimmen“

Deutschland ist 1992 der UN-Kinderrechtsk­onvention beigetreten.

Deutschland ist 1992 der UN-Kinderrechtsk­onvention beigetreten.

Frau Kittel, aktuell leiden Millionen von Kindern unter Krieg und Flucht, auch in Europa. Was können wir für die Kinderrechte von geflüchteten Kindern und Kindern in europäischen Krisen­regionen tun?

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Geflüchteten Kindern steht nach UN-Kinder­rechts­konvention ein besonderer Schutz zu. Diesen Schutz finden sie zum Beispiel in Deutschland. Hier angekommen müssen wir die Kinder und ihre Eltern so schnell wie möglich aus den Unterkünften für Geflüchtete in ein familien­freund­liches Umfeld bringen. Diese sind „kein Ort für Kinder“, wie es eine Terre-des-Homme-Studie so trefflich formulierte. Dort erleben oder beobachten Kinder zum Beispiel oft Gewalt. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich einen Zugang zu Kita oder Schule bekommen – also zu einem Leben, wie es eben für Kinder und Jugendliche so normal ist. Zudem müssen wir in Deutschland angesichts der wachsenden Krisenherde dieser Welt auch bei der Versorgung von traumatisierten Kindern nachbessern.

Wie gut setzt Deutschland die UN-Kinder­rechts­konvention um?

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Deutschland ist 1992 der UN-Kinder­rechts­konvention beigetreten. Dabei hat sich der Staat dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern im deutschen Recht festzuschreiben und in der Praxis umzusetzen. Natürlich geht die Umsetzung nicht von heute und auf morgen. Deshalb erwarten die Vereinten Nationen eine stetige Verbesserung der Kinderrechte in den Ländern. Daran arbeitet auch Deutschland, ein Beispiel dafür ist das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Das ist seit 2000 in Kraft und soll Kinder und Jugendliche vor jeder Art von Gewalt schützen. Gleichzeitig gibt es auch noch genug Baustellen – zum Beispiel bei der Bekämpfung von Kinder­armut, der Gewalt­prävention oder der Schaffung von Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die sich in ihren Rechten verletzt führen.

Es gibt immer wieder Forderungen, Kinderrechte ins Grund­gesetz aufzunehmen. Wäre das auch ein Fortschritt für die Kinderrechte?

Grundsätzlich hat die UN-Kinder­rechts­konvention den gleichen Rang wie ein Bundesgesetz. Das Problem ist eher die fehlende Bekanntheit. Viele staatliche Stellen und Rechts­anwendende kennen die UN-Kinder­rechts­konvention mehr schlecht als recht oder nehmen sie als Völkerrecht nicht ernst genug. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte hier helfen. Dann stünden die Kinderrechte mit an der Spitze der Normen und hätten mehr Gewicht. Außerdem ist das Grundgesetz auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Haltung. Eine Gesellschaft, die die Belange der Kinder ernst nimmt, gibt ihnen auch Verfassungs­rang.

Claudia Kittel ist Diplom-Erziehungs­wissenschaftlerin und Expertin für Kinderrechte. Seit 2015 leitet sie die Monitoringstelle zur UN-Kinder­rechts­konvention beim Deutschen Institut für Menschen­rechte. Anlässlich des 30. Geburtstag der UN-Kinder­rechts­konvention ist ihr Buch „Know Your Rights! Klartext über die Rechte von Kindern und Jugendlichen“ erschienen. Darin erklärt sie Kinder und Jugendliche ihre Rechte.

Claudia Kittel ist Diplom-Erziehungs­wissenschaftlerin und Expertin für Kinderrechte. Seit 2015 leitet sie die Monitoringstelle zur UN-Kinder­rechts­konvention beim Deutschen Institut für Menschen­rechte. Anlässlich des 30. Geburtstag der UN-Kinder­rechts­konvention ist ihr Buch „Know Your Rights! Klartext über die Rechte von Kindern und Jugendlichen“ erschienen. Darin erklärt sie Kinder und Jugendliche ihre Rechte.

Wie steht es um die Umsetzung der Kinder­rechts­konvention in der Gesellschaft – in den Familien, in den Schulen und Kinder­gärten?

Die Gesellschaft ist schon weiter als die Politik. Der Stellenwert von Kindern und ihrer Meinung als hohes Gut hat aus meiner Sicht deutlich zugenommen. Zum Beispiel gab es eine Unicef-Umfrage, bei der Kinder und Jugendliche gefragt wurden, wer Wert auf ihre Meinung legt. Und dabei landeten Eltern gleich auf Platz zwei nach Freunden. Ich glaube, vor 30 oder 40 Jahren hätte das Ergebnis noch ganz anders ausgesehen. Kinder dürfen in Familien heute deutlich mehr mitbestimmen. In Schulen und Kitas steckt die Kinder­beteiligung noch stärker in den Kinderschuhen, aber auch hier gibt es viele positive Ansätze.

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In Deutschland stecken die Probleme oft eher im Detail.

UN-Kinderrechtskonvention umfasst viele auf den ersten Blick selbst­verständliche Rechte – zum Beispiel Gleich­berechtigung von Geschlechtern, Recht auf Bildung oder Recht auf Gesundheit. Oft nehmen wir im westlichen Europa die Miss­achtung solcher Rechte eher als ein Problem von Schwellen­ländern wahr. Dort dürfen Mädchen nicht zur Schule gehen, dort gibt es Kinder­soldaten. Doch ist dieser „herablassende“ Blick überhaupt gerechtfertigt?

Aus dieser überheblichen Haltung heraus hat Deutschland damals die UN-Kinder­rechts­konvention schnell unterschrieben. Auch die Denkschrift zur Umsetzung verrät die Haltung: „Bei uns gibt es ohnehin gute Rechte für Kinder. Es besteht kaum Handlungs­bedarf“. Doch damit unterschätzt man die Tragweite der UN-Kinder­rechtskonvention. Bei uns stecken die Probleme oft eher im Detail. Nehmen wir mal das Recht auf einen Namen und die eigene Abstammung. Wenn Kinder in Deutschland geboren werden und die Eltern ihre Herkunft nicht nachweisen können – zum Beispiel, weil sie geflüchtet sind – bekommen sie lange keine Geburtsurkunde. Natürlich dürfen bei uns Mädchen und Jungen zur Schule gehen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass das Elternhaus über den Bildungs­abschluss entscheidet. Dieses stark selektive Bildungs­system steht im Widerspruch zu der UN-Kinder­rechts­konvention.

Welche Umstände gefährden die Kinderrechte in Deutschland?

Es gibt zwei Dimensionen von Kinderrechten, einerseits die Gesetze und anderseits den Zugang zu den Kinderrechten. Gerade bei Letzterem sind die Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Ob ein Kind den Zugang zu guter Bildung hat, ob es wegen seines Geschlechts oder seiner Religion diskriminiert wird, hat viel mit seiner Umgebung zu tun, mit seiner Familie, seiner Wohngegend. Bei der Überwindung von solchen Ungleichheiten ist der Staat gefragt. Er muss eben einen gleichen Zugang zu Kinderrechten für alle Heran­wachsende gewährleisten. Genau dabei sehe ich noch großen Nachholbedarf, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Kinderarmut. Eine zweite Baustelle sind niedrig­schwellige Freizeit­angebote für Kinder. Die gibt es größeren Städten deutlich mehr als in ländlichen oder struktur­schwachen Regionen.

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Wie steht es um das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung?

Das Bewusstsein für körperliche Gewalt gegenüber Kindern hat sich in den letzten Jahren deutlich weiter­entwickelt. Heute wissen die meisten Eltern und pädagogischen Fachkräfte einfach, dass körperliche Gewalt nicht erlaubt ist. Und ganz wichtig: Sie haben auch den Anspruch an sich selbst, ohne Gewalt in der Erziehung auszukommen. Sie wollen bewusst gewaltfrei erziehen. Das gelingt nicht immer, gerade hinsichtlich der psychischen Gewalt bei beispiels­weise verbaler Grenz­über­schreitung in Stress­situationen – auch in der Familie, auch in der Kita oder Schule. Hier müssen wir mehr Bewusstsein dafür schaffen, was alles unter den weiten Gewaltbegriff der UN-Kinder­rechts­konvention fällt.

Wie sieht es mit Gewalt im digitalen Raum aus?

Die UN-Konvention wurde vor 30 Jahren geschrieben und umfasst eben noch keine Ausführungen zu Cyber­mobbing und anderen Formen von digitaler Gewalt. Dennoch gelten auch hier die Grundsätze der Konvention und das untrennbare Zusammen­spiel von Schutz-, Förder- und Beteiligungs­rechten. Wir müssen hier in Sachen Kinderschutz noch einiges tun. Wir brauchen aber auch mehr Empowerment von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel im Umgang mit digitalen Angeboten.

Was können Kinder und Jugendliche tun, wenn Ihre Rechte verletzt wurden?

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Wir brauchen bessere und leicht zugängliche Hilfsangebote für Kinder, die Gewalt erlebt haben oder deren Kinderrechte missachtet wurden. In anderen Ländern gibt es dafür zentrale Anlaufstellen, die direkt helfen oder weitervermitteln. In Deutschland gibt es hier für unterschiedliche Belange unterschiedliche Zuständigkeiten. Sie alle leisten tolle Arbeit, aber längst nicht allen Kindern und Jugendlichen, Eltern oder pädagogischen Fachkräften ist immer klar, ob nun das Jugendamt, der Kinderschutzbund oder gar die Polizei die richtigen Ansprechpartner sind. Innerhalb der Vereinten Nationen ist man da verwundert, dass wir in Deutschland keine Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche und Menschen ihres Vertrauens haben, die dabei helfen, den Zugang zur richtigen Ansprechpartnern und Ansprech­partnerinnen zu bekommen, so wie es in anderen Ländern der Fall ist.

Ein Teil der Kinderrechte ist ja der Schutz. Aber wie steht es um die Mitbestimmung der Kinder, zum Beispiel in Schule und Kita?

Seit den 90er-Jahren haben wir hier große Fortschritte gemacht, sicherlich auch im Zuge der Aufarbeitung der Schicksale von Heimkindern in Ost- und West­deutsch­land. Ein ganz wichtiger Meilenstein ist dabei das Kinder­schutz­gesetz von 2012. Darin wird zum Beispiel festgelegt, dass jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ein Beteiligungs- und Beschwerde­verfahren für Kinder und Jugendliche vorweisen muss. Als Teil des Kinderschutzes übrigens. Solche Strukturen oder die von Kinderbüros im kommunalen Raum, brauchen aber mehr Zeit und finanzielle Mittel, zum Beispiel für regelmäßige Fortbildungen oder neue Formen der kindlichen Beteiligung im Alltag. Und leider sieht es derzeit immer noch so aus, dass diejenigen, die dem Auftrag, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, nachkommen, dies immer begründen müssen und auch, warum es mehr kostet. Eigentlich müsste es eher andersherum sein. Die, die Kinder und Jugendliche immer noch nicht beteiligen, sollten begründen müssen, warum sie dies immer noch nicht tun.

Welche Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte würden Sie sich zum 30. Geburtstag der UN-Konvention wünschen?

An allererste Stelle steht die Aufnahme in die Verfassung. Hier muss Deutschland nachlegen. Außerdem bräuchte es einen Beauftragten für Kinderrechte, im besten Fall als Teil der Regierung. Die Person könnte dann auch eine zentrale Beschwerde­stelle für Kinder und Jugendliche leiten. Auch das fehlt bisher. Und last but not least würde ich mir wünschen, dass ab sofort alle Kinder in Deutschland schon in der Kita über ihre Rechte informiert werden.

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