Abschaffung von Paragraf 219a


Kontroverse Sichtweisen in Sachsen auf Ende für Abtreibungs-Werbeverbot

Paragraf 219a wird abgeschafft. Damit soll das Informationsangebot zu Abtreibungen erweitert und leichter zugänglich werden.

Paragraf 219a wird abgeschafft. Damit soll das Informationsangebot zu Abtreibungen erweitert und leichter zugänglich werden.

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