Auch im Fernverkehr: Ministerium für Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln

Im Öffentlichen Personennahverkehr ist die Alltagsmaske bereits Pflicht; jetzt könnten alle weiteren Verkehrsmittel folgen.

Im Öffentlichen Personennahverkehr ist die Alltagsmaske bereits Pflicht; jetzt könnten alle weiteren Verkehrsmittel folgen.

Berlin. Das Bundesverkehrsministerium und die Verkehrswirtschaft empfehlen in der Corona-Krise eine bundesweite Schutzmasken-Pflicht in allen Verkehrsmitteln. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll vom Taxi über Bus und Bahn bis hin zum Flugzeug gelten, wie aus gemeinsamen Empfehlungen hervorgeht. Nach Auskunft des Verkehrsministeriums sollen die Empfehlungen am Donnerstag im Corona-Kabinett der Bundesregierung vorgestellt werden.

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Mindestabstand teilweise nicht einhaltbar

Mit den Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen komme eine neue Herausforderung auf den Personenverkehr zu, heißt es. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern ließen sich in einzelnen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs mit steigenden Fahrgastzahlen nicht einhalten. Daher solle es eine bundesweite Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben.

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Diese soll sich laut Papier auch auf Bahnhöfe, Flughäfen, Bahnsteige, Fährterminals, Gangways und Haltestellen beziehen. Sie solle für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genauso gelten wie für den Regional- und Fernverkehr. Im ÖPNV gilt in allen Ländern bereits eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.

Abstandsmarkierungen am Check-in-Schalter

Die Empfehlungen wurden erarbeitet vom Ministerium sowie unter anderem dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, der Deutschen Bahn und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.

Im Luftverkehr sollen etwa an Check-in Schaltern Abstandsmarkierungen eingesetzt werden, um den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern umzusetzen. Es soll außerdem eine möglichst hohe Zahl an Countern geöffnet sein, um Warteschlagen möglichst zu vermeiden.

Tickets bald nur noch kontaktlos entwerten

Fluggesellschaften und Flughäfen sollen in der Phase der Wiederaufnahme des Verkehrs auf den Einsatz von Vorfeldbussen im Vor-und Nachlauf von Flügen – soweit möglich – verzichten und stattdessen ausschließlich Terminal-Brücken oder Gangways verwenden.

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Im ÖPNV sollen die Hauptverkehrszeiten durch unterschiedliche Schulanfangs- und -endzeiten oder durch flexiblere Arbeitszeitmodelle entzerrt werden – damit Schul- und Berufsverkehr sich möglichst auf unterschiedliche Zeiten verteilen. Die Verkehrsunternehmen streben an, Ticketvertrieb und Ticketkontrollen kontaktlos und digital zu ermöglichen.

RND/dpa

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