Corona-Auffrischimpfungen: Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert genaue Vorgaben
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Für wen ist eine Booster-Impfung sinnvoll – und wann können sie vorgenommen werden? Diese Fragen möchte die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geklärt haben.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa
Berlin. Die Kassenärzte haben von der Bundesregierung genaue Vorgaben für die anstehenden Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus gefordert. „Selbstverständlich können die Booster-Impfungen in den Praxen vorgenommen werden“, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der „Rheinischen Post“ (Samstag). Doch die Praxen bräuchten Klarheit, wann und für wen Impfungen vorgenommen werden könnten. „Hierzu wäre es wichtig, eine möglichst klare wissenschaftlich begründete Definition zu haben, für wen eine Booster-Impfung sinnvoll wäre.“
Hausärztinnen und Hausärzte stellen sich auf Konflikte mit Patientinnen und Patienten ein
Die Hausärztinnen und Hausärzte stellen sich zum Start der Auffrischimpfungen auf Konflikte mit Patientinnen und Patienten ein. „Jetzt, da die dritte Impfung angeboten wird, kommen viele Menschen auf uns zu, die eine Auffrischung haben möchten, aber noch keinen Anspruch darauf haben“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das führt zu Diskussionen, die aber in den Beratungsgesprächen in unseren Praxen geklärt werden.“
Im Moment liegt die Altersgrenze für die dritte Impfung bei 80 Jahren. „Ob die Hausärztinnen und Hausärzte auch jüngeren Patienten diese Auffrischungsimpfung anbieten, ist dann jeweils abhängig von der persönlichen Konstitution und dem Vorliegen schwerer Krankheiten“, erklärte er. Gesunde Personen unter 80 Jahren würden in der Regel derzeit kein Angebot bekommen.
RND/dpa