Isolationschaos: Was gilt denn jetzt?
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Eine häusliche Quarantäne dient nicht nur dem Selbstschutz, sondern auch dem Fremdschutz.
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Um die Gesundheitsämter zu entlasten, müssen die Behörden bald keine Quarantäne mehr für enge Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen anordnen. Dies kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwochmittag in einer Pressekonferenz an. Allerdings: Mit dem Virus infizierte Menschen müssten sich weiterhin in Isolation begeben. Diese sollen die Gesundheitsämter weiter anordnen. Die Einhaltung der Isolation werde weiterhin kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert.
Bisher lief das Prozedere so: Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, setzen die Gesundheitsbehörden auf eine Nachverfolgung von Kontakten. Das bedeutet, sie ermitteln diejenigen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten und sich möglicherweise ebenfalls mit dem Virus angesteckt haben. Sind die sogenannten engen Kontaktpersonen identifiziert, mussten sie sich bisher in häusliche Quarantäne begeben. Was gilt also ab dem 1. Mai bezüglich Quarantäne und Isolation?
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Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
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Mit dem Coronavirus infizierte Personen müssen sich weiterhin in von den Gesundheitsämtern angeordnete Isolation begeben. Diese soll auf fünf Tage verkürzt werden. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch während einer Pressekonferenz mit. Die Regelung gelte für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur – wie ursprünglich geplant – für medizinisches Personal. Wegfallen solle für die Behörden allerdings die Aufgabe, eine Quarantäne für enge Kontaktpersonen von Infizierten anzuordnen.
Ursprünglich hatte Lauterbach nach Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag mitgeteilt, dass es auch für Corona-Infizierte keine Anordnung zur Isolation durch das Gesundheitsamt ab dem 1. Mai mehr geben werde. Infizierten sollte demnach nur noch „dringend empfohlen“ werden, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden.
„Das war ein Fehler, für den ich persönlich verantwortlich bin“, sagte der Gesundheitsminister nun bei der Pressekonferenz am Mittwoch. Das Signal, das solch eine Regelung gesendet hätte, wäre ein falsches gewesen. Nämlich, dass die Gefahr durch die Pandemie vorbei sei. Das stimme aber nicht, erklärte Lauterbach und verwies auf die aktuelle Zahl der Todesfälle und Corona-Neuinfektionen.
Wie lange dauert die Isolierung derzeit für infizierte Menschen?
Bei Menschen, die sich mit Sars-CoV-2 infiziert haben, spricht man nicht von Quarantäne, sondern von Isolierung. Diese dauert der BzGA zufolge in der Regel zehn Tage. Wer davor bereits mindestens 48 Stunden symptomfrei war, kann sich auch bereits ab dem siebten Tag mit einem negativen zertifizierten Antigen-Test oder mit einem PCR-Test freitesten.
Die Isolierung beginnt am Datum des Auftretens der Symptome. Bei Infizierten, deren Corona-Infektion asymptomatisch, also ohne Krankheitszeichen, verläuft, wird ab dem Tag der Abnahme des positiven Tests gezählt.
Wer muss nach den aktuellen Regeln derzeit in Quarantäne?
In Quarantäne müssen laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung derzeit noch Menschen, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und andere anstecken könnten. Gemeint sind die sogenannten engen Kontaktpersonen. Um als enge Kontaktperson eingestuft zu werden, muss etwa eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die infizierte Person lebt im selben Haushalt.
- Es bestand ein enger Kontakt zur infizierten Person (weniger als 1,5 Meter Abstand), der länger als zehn Minuten andauerte und bei dem es keinen adäquaten Schutz gab, etwa weil kein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde.
- Es fand ein Gespräch mit der infizierten Person statt (weniger als 1,5 Meter Abstand), bei dem es keinen adäquaten Schutz gab. Die Gesprächsdauer spielt keine Rolle.
- Die infizierte Person war im selben Raum, in dem wahrscheinlich eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole vorhanden gewesen ist. Die Aufenthaltsdauer war länger als zehn Minuten.
- Die Kontaktperson in Kontakt mit Atemwegssekreten der infizierten Person kam, etwa beim Küssen.
- Eine infizierte Person auf einer mindesten 5 Stunden andauernden Flugreise in der selben Reihe oder in den zwei Reihen vor oder hinter dem eigenen Sitz saß. Das Tragen einer Maske spielt dabei keine Rolle.
Müssen derzeit auch Geimpfte in Quarantäne?
Enge Kontaktpersonen müssen nur dann nicht in Quarantäne, wenn sie vollständig geimpft, also frisch geimpft (innerhalb der letzten drei Monate) oder geboostert, oder genesen sind (also innerhalb der vergangenen drei Monate eine PCR-bestätigte Corona-Infektion durchgemacht haben) und es sich nicht um einen Kontakt mit den Virusvarianten Beta und Gamma oder Omikron handelt. Um nicht in Quarantäne zu müssen, dürfen die Personen aber keine Krankheitssymptome haben.
Wie lange dauert die Quarantäne derzeit für Kontaktpersonen?
Wann die Quarantäne verlassen werden darf, entscheidet das Gesundheitsamt. Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Dabei gibt es laut BzgA folgende Möglichkeiten:
- Ohne Test dauert die Quarantäne 10 Tage.
- Nach fünf Tagen kann man einen PCR-Test machen, bei negativem Ergebnis kann man die Quarantäne beenden. Bei Menschen, die regelmäßig getestet werden (zum Beispiel Schüler und Schülerinnen) kann das auch ein hochwertiger Antigen-Schnelltest sein.
- Nach sieben Tagen in häuslicher Quarantäne kann man einen Antigen-Schnelltest machen. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. „Die Testung sollte als Fremdtestung oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen erfolgen.“
Nach einem engen Kontakt mit einer Person, die mit einer Virusvariante infiziert war (Omikron, Beta oder Gamma) kann man die Quarantänezeit nicht verkürzen - auch nicht, wenn man geimpft ist.
Was gilt für Reisende?
Seit Anfang März gelten gibt es keinen Staat oder ein Gebiet das laut Definition des Robert Koch-Instituts ein Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet ist. Bei der Einreise ist nur noch die 3G-Regel in Kraft, nach der Reisende entweder vollständig geimpft, genesen oder gegen das Coronavirus getestet sein müssen. Das kann sich aber - etwa wenn neue Varianten auftreten - ändern.
Was hilft gegen den Quarantäneblues?
Eine Quarantäne kann für Menschen belastend sein, weil sie die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen dürfen. Wer gegen diese Auflagen verstößt, riskiert zudem hohe Bußgelder. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt Tipps, wie der Quarantäneblues bekämpft werden kann:
- Schaffen Sie sich eine feste Tagesstruktur mit bestimmten Zielen, die sie an einem Tag erreichen wollen.
- Bleiben Sie mit Ihren Freunden und Familienmitgliedern in Kontakt, zum Beispiel per Telefon oder über die sozialen Medien.
- Bleiben Sie auch zu Hause körperlich und mental aktiv, zum Beispiel durch Denkspiele und Turnübungen.
- Wenn Sie sich angespannt fühlen, probieren Sie Entspannungsübungen aus.
- Bewahren Sie eine positive Grundhaltung.
- Sollten Sie trotzdem mit der Situation überfordert sein, kontaktieren Sie die Telefonseelsorge unter Telefon (0800) 111 0 111, oder (0800) 111 0 222, oder 116 123.
Welche Hygienemaßnahmen müssen während der Isolierung beachtet werden?
Befindet sich im Haushalt ein Mensch, der an Corona erkrankt ist, sollte man zahlreiche Hygienemaßnahmen beachten. Dazu gehört zu Beispiel der Aufenthalt in einem gut belüfteten Einzelzimmer. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Dieser Text wurde am 5. April 2022 umfassend aktualisiert.
RND/lb/asu/dpa/saf