E-Paper

Corona-Schutzmaßnahmen: Was sind 2G plus und 3G plus?

Vielerorts reicht die 2G-Regelung angesichts rapide ansteigender Infektionszahlen nicht mehr aus. Gastronomen und andere öffentliche Einrichtungen setzen zunehmend auf 2G plus oder gar 3G plus wie diese Gastronomie in Hessen.

Vielerorts reicht die 2G-Regelung angesichts rapide ansteigender Infektionszahlen nicht mehr aus. Gastronomen und andere öffentliche Einrichtungen setzen zunehmend auf 2G plus oder gar 3G plus wie diese Gastronomie in Hessen.

Erneut ist die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz angestiegen und hat mit 362,2 wieder einen neuen Höchstwert erreicht. Derzeit setzt man in Deutschland vor allem auf die bekannten 3G- (geimpft, genesen, getestet) beziehungsweise 2G-Regelungen (geimpft, genesen), um die vierte Welle abzuflachen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bund und Länder haben sich angesichts der dramatischen Infektionslage auf neue, bundesweit einheitliche Regeln für 2G geeinigt. Überschreitet die Hospitalisierungsrate einen Schwellenwert von 3, gilt flächendeckend die 2G-Regel. Das heißt, dass nur noch Geimpfte und Genesene etwa Veranstaltungen besuchen dürfen. Ab einem Schwellenwert von 6 soll demnach 2G plus gelten. Doch was heißt das eigentlich?

Das bedeuten die 2G-plus- und 3G-plus-Regeln

Bisher brauchen Menschen, die geimpft oder genesen sind, in den meisten Fällen keinen Test nachweisen, um Eintritt zu Veranstaltungen oder in Restaurants zu erhalten. 2G plus würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte und Genese mit einem aktuellen Test an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen könnten. Menschen, die nicht geimpft sind, würden ganz ausgeschlossen – wie auch schon bei 2G.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bei 3G plus haben nur Menschen Zutritt, die getestet, genesen oder geimpft sind. Allerdings werden für Erstere die Testbedingungen verschärft. Nur noch ein aktueller negativer PCR-Test wird akzeptiert. Allerdings wird diese Regel derzeit noch unterschiedlich ausgelegt: In Nordrhein-Westfalen ist neben einem PCR-Test auch ein Schnelltest als Nachweis zugelassen – dieser darf allerdings maximal sechs Stunden alt sein.

Dass Geimpfte und Genese in der Regel nicht getestet werden, war im Vorfeld auch von Experten und Expertinnen kritisiert worden. Denn auch Geimpfte können sich noch mit Corona infizieren und das Virus dann weitergeben – wenngleich sie andere seltener anstecken als Ungeimpfte und sehr viel seltener schwer erkranken und versterben. 2G gebe eine „Scheinsicherheit“, kritisierte zum Beispiel der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit am Wochenende im Deutschlandfunk. Wirkliche Sicherheit gäben nur Tests.

RND/kb

Mehr aus Gesundheit

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken