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Corona-Auflagen im Einzelhandel

Ikea, Primark, Lidl: Wo gilt weiter die Maskenpflicht?

Nach langen Corona-Vorgaben können sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands darauf einstellen, ab nächster Woche wieder ohne Maske einkaufen zu gehen.

Nach langen Corona-Vorgaben können sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands darauf einstellen, ab nächster Woche wieder ohne Maske einkaufen zu gehen.

Berlin. Nach langen Corona-Vorgaben können sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands darauf einstellen, ab nächster Woche wieder ohne Maske einkaufen zu gehen. Die staatliche Pflicht dazu fällt überwiegend weg, wenn die Geschäfte am Montag öffnen - gewisse Schutzvorkehrungen können aber bleiben. Der Handel geht davon aus, dass viele Kunden und Kundinnen weiter freiwillig mit Maske kommen. Zum Schutz des Personals können vor Ort auch Hygienekonzepte umgesetzt werden. Die Gewerkschaft Verdi berichtete von Sorgen unter den Beschäftigten.

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Händler können vom Hausrecht Gebrauch machen

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur: „Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann.“ Die Politik setze den Rahmen für die Pandemiebekämpfung - und die Unternehmen trügen alles dazu bei, die Vorgaben umzusetzen.

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Prinzipiell könnten Händler von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Masken-Tragen weiter vorschreiben. Dies sei nicht auszuschließen, sagte Genth. „In welchem Umfang dies praktiziert wird, werden die nächsten Wochen zeigen.“ Wie aus Angaben mehrerer Ketten hervorgeht, dürfte ein Großteil aber darauf verzichten. Aus Branchenkreisen hieß es, so eine firmenspezifische Maskenpflicht wäre nicht durchsetzbar.

Ketten rufen dazu auf, weiter Masken zu tragen

Mehrere Handelsketten riefen indes auch weiterhin dazu auf, lieber an Masken zu denken. Der Möbelhändler Ikea erklärte, man treffe die Regelungen nach den staatlichen Vorgaben - sollte die Maskenpflicht im Handel aufgehoben werden, gelte dies auch für Ikea. „Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens weisen wir aber gern darauf hin, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch weiterhin sich selbst und andere schützt“, sagte eine Sprecherin.

Die Bekleidungskette Ernsting’s family erklärte: Wenn einzelne Länder die Hotspot-Regel geltend machen, gelte die Maskenpflicht weiter - und wo Länder die Pflicht aufheben, werde entsprechend gelockert. Das gelte für Kunden und Kundinnen wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Man empfehle jedoch, bei engerem Kontakt wie in einem Beratungsgespräch die Maske aufzusetzen, sich regelmäßig testen zu lassen und auf Symptome zu achten.

Viele Händler wollen Lockerungen umsetzen

Bei der Kaufhauskette Woolworth entfällt ab kommender Woche ebenfalls die Maskenpflicht. „Das Hausrecht allein sehen wir nicht als Grundlage für solch eine einschränkende Maßnahme“, sagte ein Sprecher. Auch der eigenen Belegschaft will Woolworth das Tragen von Masken nicht vorschreiben. Die Firma setzt darauf, dass Kundschaft und Belegschaft verantwortungsvoll mit der Situation umgehen.

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Von der Buchhandelskette Thalia hieß es, die Maskenpflicht werde nach dem 3. April nicht aufrechterhalten. Den Beschäftigten würden weiter Selbsttests und Masken zur Verfügung gestellt, die Nutzung sei freiwillig. Auch beim Textilhändler Primark fällt die Maskenpflicht. „Wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, empfehlen wir das Tragen von Masken“, sagte eine Sprecherin. Man hoffe, „dass die Menschen auch weiterhin an andere denken und sie tragen, wenn sie können“.

Ländermehrheit verzichtet auf Großteil der Corona-Maßnahmen
28.03.2021, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Schild mit dem Hinweis auf 3G und der Aufforderung, eine Schutzmaske zu tragen, steht neben dem Eingang eines Geschäfts. Die grün-schwarze Koalition im Südwesten will für ihre Entscheidung über das Corona-Management nach dem 2. April 2022 das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz abwarten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Masken in Supermärkten, Schulen, 3G- oder 2G-Zugangsregeln - am Wochenende läuft die bundesrechtliche Grundlage für diese Corona-Maßnahmen aus.

Hoffnung auf Eigenverantwortung

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige Alltagsvorgaben zu Masken etwa in Kliniken und Pflegeheimen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit Maskenpflichten im Handel können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Vorerst sind solche Hotspots aber nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg vorgesehen.

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Einige Lebensmittelhändler und Drogerie-Ketten hielten sich auf Anfrage bedeckt und erklärten nur, dass man die staatlichen Vorgaben stets umsetze - wie es nächste Woche bei ihnen konkret weitergeht, ließen zum Beispiel Lidl und dm offen. Der Lebensmittelhändler Globus mit 53 Märkten legte sich fest: „Wenn die Maskenpflicht fällt, fällt diese auch in unseren Markthallen weg“, sagte Globus-Manager Sascha De Rosa. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Kunden und Kundinnen stehe es frei, „weiterhin eine Maske zu tragen, um sich und andere dadurch zu schützen“. Edeka hat hingegen angekündigt, die Maskenpflicht ab kommender Woche nicht grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Auch Rewe setzt nicht auf eine alleine vom Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht, wie das Unternehmen gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte.

Weiter Desinfektionsmittel und Plexiglasscheiben

Desinfektionsmittel am Ladeneingang und Plexiglasscheiben an Kassen oder Infoschaltern soll es auch weiter geben - das betonten mehrere Firmen. „Auch weil es oft dem mehrheitlichen Kundenwunsch entspricht und als besonderer Service empfunden wird“, hieß es vom Verband.

Neben den Kunden und Kundinnen geht es bei den Corona-Regeln auch um das Personal - und das Interesse der Firmen, viele Krankheitsausfälle zu vermeiden. Verdi-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): „Die Beschäftigten machen sich große Sorgen. Sie haben jetzt zwei Jahre lang in der Pandemie den Laden buchstäblich am Laufen gehalten und haben das Recht, geschützt zu werden.“ Wenn einzelne Unternehmen sich für Maskenpflichten entschieden, sei das unübersichtlich für die Kundschaft. Wünschenswert wären bundesweite Regelungen, die Beschäftigte und Kundschaft schützen.

Der Verband betonte, den Gesundheitsschutz des Personals nähmen die Unternehmen weiterhin sehr ernst. Laut Arbeitsschutzverordnung müssten Arbeitgeber nötige Maßnahmen mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und in betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Für eine weitere Maskenpflicht des Personals sei dabei von Bedeutung, ob andere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien oder nicht reichten. „Es kommt also im Zweifel auf den Einzelfall und die konkreten Umstände vor Ort an“, sagte Hauptgeschäftsführer Genth.

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RND/dpa

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