Gericht hat entschieden: Mit einer Dosis Johnson & Johnson ist man vollständig geimpft

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Für den Geimpftenstatus ist eine Dosis des Einmal-Vakzins Johnson & Johnson ausreichend.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Für den Geimpftenstatus ist eine Dosis des Einmal-Vakzins Johnson & Johnson ausreichend.

Berlin. Menschen mit Einmal­schutzimpfung von Johnson & Johnson gegen das Coronavirus gelten einer Gerichtsentscheidung zufolge weiter als vollständig geimpft. In einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Berliner Verwaltungs­gerichtes heißt es, der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut sei rechtswidrig.

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Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend.

Über den Immunisierungsstatus dürfe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz nur die Bundesregierung selbst entscheiden, keine Bundesoberbehörde. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut habe die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten, so das Berliner Gericht. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen.

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Gericht: Verkürzung des Genesenenstatus ebenfalls rechtswidrig

Bereits am Donnerstag hatte das Gericht mit der gleichen Begründung im Rahmen einer Eilentscheidung die Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert Koch-Institut (RKI) für rechtswidrig erklärt. In beiden Fällen steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Außerdem kann Beschwerde gegen die Beschlüsse beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Geklagt hatte eine Frau, die sich im Oktober vergangenen Jahres mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen ließ. Diese Personen gelten seit der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeveordnung und der im Januar 2022 aktualisierten Impfempfehlung nicht mehr als vollständig geimpft. Sie sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von Infektionsschutzmaßnahmen ausgeschlossen.

Stiko: Optimierung der Grundimmunisierung

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte die Empfehlung für mit Johnson & Johnson Geimpfte Mitte Januar aktualisiert, weil sie den Impfschutz durch Johnson & Johnson inzwischen als ungenügend ansieht. Alle ab 18 Jahren, die eine erste Impfstoffdosis des Mittels von Johnson & Johnson erhalten haben, sollten ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis ab vier Wochen nach der ersten Gabe erhöhen. Empfohlen wird die Kreuzimpfung mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech oder Moderna. Die Stiko spricht dabei von einer „Optimierung der Grundimmunisierung“.

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Von einer Auffrischimpfung spricht die Stiko hingegen erst, wenn noch einmal eine weitere Dosis mit den Mitteln von Biontech oder Moderna verabreicht wird. Der Abstand zur vorherigen Impfung soll mindestens drei Monate betragen. Insgesamt wird man demnach also dreimal geimpft – einmal mit Johnson & Johnson, zweimal mit einem mRNA-Impfstoff.

Impfschutz gegen Omikron unklar

In den Zulassungsstudien von 2021 war Johnson & Johnson zwar noch zu rund 65 Prozent wirksam, um Covid-19 zu verhindern. „Aktuelle Studien deuten jedoch darauf hin, dass für den Janssen-Impfstoff – im Unterschied zu den anderen Impfstoffen – eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht“, heißt es auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI). Problematisch sei auch, dass die meisten Impfdurchbrüche bei mit Johnson & Johnson Geimpften auftraten.

Wie hoch der Impfschutz bei Omikron ausfällt, ist noch unklar. Daten liegen bislang nicht vor, heißt es im Mitte Januar aktualisierten Aufklärungsmerkblatt zur Impfung mit Vektorvakzinen. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass – analog zur Impfung mit anderen Covid-19-Impfstoffen – „nach Verabreichung einer Auffrischimpfung (3. Impfstoffdosis) eine erheblich verbesserte Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen und schweren Infektion mit der Omikron-Variante vorliegt“.

RND/epd/dpa/sh

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