Ostern in der Corona-Zeit: Was dieses Jahr erlaubt ist – und was nicht

Ostereier hängen in einem Osterbaum. Große Feiern zum Fest werden dieses Jahr wegen Corona nicht stattfinden.

Ostereier hängen in einem Osterbaum. Große Feiern zum Fest werden dieses Jahr wegen Corona nicht stattfinden.

Ostern steht vor der Tür und schon lockt das Wetter wieder mit frühlingshaften Temperaturen und massig Sonnenschein. Da ist die Verlockung groß, den Picknickkorb oder Grill einzupacken und mit der ganzen Familie ins Grüne zu fahren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Regelungen im Überblick.

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Muss ich dieses Jahr auf den Osterspaziergang verzichten?

Ende März haben sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf eine Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis nach Ostern verständigt. Die aktuellen Regeln gelten vorerst bis zum 18. April. Dabei wurden auch die Kontaktbeschränkungen verlängert: Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

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Dem Osterspaziergang mit der Familie steht also grundsätzlich nichts im Weg. Wer sich allerdings mit mehreren, dem eigenen Haushalt nicht zugehörigen Personen treffen möchte, muss auf den Inzidenzwert der jeweiligen Region achten. Bund und Länder haben beschlossen, dass ab einer Inzidenz von mindestens 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen strengere Einschränkungen gelten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

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Darf ich Familienmitglieder oder meinen Partner in einem anderen Bundesland besuchen?

Trotz der strengen Kontaktverbote ist es weiterhin erlaubt, Partner oder Verwandte zu besuchen, die nicht im eigenen Haushalt leben. Diese Regelung gilt sogar, wenn die Person in einem anderen Bundesland wohnt. Dabei gilt erstmal die Regel, dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen können. Doch Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel appellieren wegen der Infektionsgefahr, komplett auf Oster-Besuche zu verzichten.

Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage – wie etwa an Weihnachten, als Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich waren – wird es zu Ostern nicht geben. Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen – sich also vor dem Zusammenkommen testen zu lassen.

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Steht dennoch ein Besuch der Kinder, Eltern oder Großeltern an, empfiehlt es sich, vorher die aktuelle Corona-Lage in der Region zu überprüfen. Ist der Inzidenzwert dort oberhalb der kritischen Marke von 100 gelten vor Ort besondere Bestimmungen wie Ausgangssperren.

Wer Angehörige in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen hat, kann sie nach Willen der Bundesregierung auch zu Ostern besuchen, wenn dort die Hygiene- und Testvorschriften konsequent umgesetzt werden.

Ist es erlaubt, im eigenen Garten Ostereier zu suchen?

Die geltenden Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen beziehen sich auf den öffentlichen Raum. Die eigenen vier Wände sind davon nicht betroffen. Darum ist es ohne Probleme möglich, im eigenen Garten oder gepachteten Kleingarten mit den Kindern Ostereier zu suchen. Handelt es sich um den Garten eines Mehrfamilienhauses, müssen Sie jedoch auf den Mindestabstand zu anderen Personen achten.

Sind Reisen und Ausflüge innerhalb Deutschlands erlaubt?

Die Bundesregierung appelliert an die Deutschen, weiterhin auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage. Unterkünfte wie Hotels oder Ferienwohnungen sind ohnehin im ganzen Land geschlossen. Übernachtungen sind weiterhin nur in Sonderfällen gestattet, etwa bei Geschäftsreisen.

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In den allermeisten Ländern darf man auch nicht in Hotels übernachten, um Verwandte zu besuchen – nur dann, wenn dafür ein dringender Grund vorliegt. Das gilt auch für Ostern. Die Einzelheiten sind in den Länderverordnungen geregelt.

Darf ich Freunde zum Essen einladen?

Obwohl der Osterbrunch mit Familie und Freunden für viele wohl Tradition ist, sollte auch in diesem Jahr darauf verzichtet werden. Je nach Infektionslage können bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten gemeinsam essen. Übersteigt die Inzidenz den kritischen Wert, ist allerdings nur noch eine, dem Haushalt nicht zugehörige Person erlaubt.

Darf ich ein privates Osterfeuer machen?

Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot und sind somit nicht gestattet. Ob ein Osterfeuer im Garten erlaubt ist oder nicht, hängt in Deutschland zunächst stark von kommunalen Bestimmungen ab. Manche erlauben kleine, offene Feuer, in anderen Regionen sind nur Feuerschalen erlaubt. Darüber hinaus gelten die Corona-Kontaktbeschränkungen.

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Ist es erlaubt, an Ostern in die Kirche zu gehen?

Zunächst hatte die Bundesregierung die Kirchen gebeten, die Ostergottesdienste in diesem Jahr digital stattfinden zu lassen. Doch nach der Kehrtwende bei der „Osterruhe“ ist es den Kirchen nun grundsätzlich selbst überlassen, ob sie ihre Gemeinden zum Präsenzgottesdienst zusammenkommen lassen.

Ob ein Gottesdienst in der Kirche gefeiert wird, entscheiden die regionalen Verbände. Geistliche Vertreter zeigten sich zuletzt zufrieden über die Entscheidung der Bundesregierung. Viele wollen einen Ostergottesdienst anbieten, allerdings unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens vor Ort. Sollte der Inzidenzwert zu hoch sein, bleibt die Option, auf digitale Livestreamangebote zurückzugreifen.

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