Dehoga nach Bund-Länder-Runde: „Branche darf jetzt nicht im Stich gelassen werden“

Die Aufschrift „2G – bitte Nachweise unaufgefordert vorzeigen – Danke“ ist auf dem Aufsteller eines Restaurants zu lesen.

Die Aufschrift „2G – bitte Nachweise unaufgefordert vorzeigen – Danke“ ist auf dem Aufsteller eines Restaurants zu lesen.

Angesichts der am Donnerstag beschlossenen bundesweiten Einschränkungen und 2G-Regeln für Gastronomie, Clubs und Diskotheken hat sich der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für eine Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes ausgesprochen. „Wenn zum 1. Januar viele Beschäftigte kein aufgestocktes Kurzarbeitergeld mehr erhalten, sondern nur noch 60 Prozent, droht der Verlust von weiteren 100.000 Beschäftigten“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Deutschen Presse-Agentur. Auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen müsse fortgesetzt werden.

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„Branche darf jetzt nicht im Stich gelassen werden“

„Die Lage in unserer Branche ist wirklich von Tag zu Tag dramatischer“, sagte Hartges. Für die nun besonders von neuen Einschränkungen betroffenen Clubs und Diskotheken brauche es neuerliche Hilfen. „Es muss jetzt sichergestellt werden, dass alle von Schließungen und massiven Beschränkungen betroffenen Betriebe ausreichende Hilfen zum Überleben erhalten. Die Branche darf jetzt nicht im Stich gelassen werden.“

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Bund und Länder hatten sich angesichts Zehntausender täglicher Neuinfektionen am Donnerstag auf neue Corona-Regeln verständigt. So gilt für die Gastronomie nun bundesweit die sogenannte 2G-Regel, wonach Gäste geimpft oder genesen sein müssen. Clubs und Diskotheken müssen zudem ab einem Inzidenzwert von 350 schließen. Die Zahl gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich innerhalb von sieben Tagen nachweislich mit dem Virus infiziert haben.

RND/dpa

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