Kinder sexuell belästigt: Muss Meuselwitzer nach Altenburger Urteil noch mal vor Gericht?
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Muss der wegen sexueller Belästigung von Kindern und gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Altenburg verurteilte Meuselwitzer noch mal vor Gericht?
© Quelle: Thomas Haegeler