Musikschule Altenburger Land stoppt Gebührenabrechnung
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In der Musikschule Altenburger Land ist derzeit nur eingeschränkter Einzelunterricht möglich.
© Quelle: Mario Jahn
Altenburg. Die Gebührenabrechnung ab November 2020 bis zur Wiederaufnahme der Kurse/des Gruppenunterrichts an der Musikschule Altenburger Land wird mit sofortiger Wirkung gestoppt, so dass für diese Zeit keine Musikschulgebühren berechnet werden. Das teilte das Landratsamt mit. Nicht befreit von der Gebührenzahlung sind hingegen monatliche Mietgebühren für Leihinstrumente im Fach „Klassenmusizieren“, sofern die Instrumente im Haushalt für Übungszwecke zur Verfügung stehen. Die Höhe der jeweiligen Mietgebühr ist auf dem persönlichen Gebührenbescheid ausgewiesen.
Gebühren für den weiterhin stattfindenden Einzelunterricht sind bei Teilnahme wie bisher zu entrichten. Wenn die Kurse beziehungsweise der Gruppenunterricht wieder möglich sind, erhalten die Musikschüler von der Musikschule einen neuen Gebührenbescheid. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Kursgebühren wieder fällig, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Daueraufträge sollten entsprechend geändert werden
Familien, die per Lastschrift zahlen, müssen nichts veranlassen, da der Lastschrifteinzug automatisch ausgesetzt oder im Falle der Gebührenpflicht für Mietinstrumente im Fach „Klassenmusizieren“ auf die Höhe der Mietgebühr angepasst wird. Wer per Dauerauftrag oder Überweisung bezahlt, solle die Zahlungen ab sofort aussetzen.
Wer über ein Mietinstrument im Fach „Klassenmusizieren“ verfügt, passt seinen Dauerauftrag an und bezahlt nur die im vorliegenden Gebührenbescheid ausgewiesene Mietgebühr weiter. Sollte das Aussetzen oder Anpassen der Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen und ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen, so kann dies telefonisch oder schriftlich mit der Musikschule geklärt werden.
Weiter Infos auf der Homepage
Die Musikschule informiert auf ihrer Webseite www.musikschule-altenburgerland.de aktuell über den laufenden Schulbetrieb und gültige Einschränkungen sowie wichtige Hinweise. Persönliche Termine in den Sekretariaten der Schulteile sind nicht mehr möglich. Die Schulteile sind per Telefon oder E-Mail erreichbar:
Schulteil Altenburg – Telefon: 03447 315055
Schulteil Schmölln – Telefon: 034491 22482
E-Mail: musikschule@altenburgerland.de
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist der Musikschulbetrieb derzeit auf Einzelunterricht beschränkt. Bisher in Kleingruppen mögliche Kurs- und Gruppenangebote wie Ballett, Musikalische Früherziehung, Musikgarten, Klassenmusizieren, Instrumentenkarussell, Orchester oder Chor wurden bis auf weiteres eingestellt.
Von ovz
LVZ