Darf das Landratsamt einem Landwirt verbieten, eine bestimmte Frucht anzubauen? Ein solcher äußerst seltener Fall aus dem Altenburger Land landete nun vor dem Verwaltungsgericht Gera. Dort stellte sich heraus, warum die Behörde zu diesem extremen Mittel griff und in wessen Auftrag sie handelte.
Niederhain/Gera.Ganze 20 Minuten Starkregen reichten an einem Julitag 2016 aus, um Zschernichen mit einer fürchterlichen Schlammlawine zu überziehen. Mit voller Wucht bahnte sich das Wasser samt Dreck seinen Weg durch das Dorf in der Gemeinde Langenleuba-Niederhain. Die Grundstückseigentümer kämpften stundenlang gegen die Folgen der Naturgewalten und beklagten immense Schäden. „Die Dreckbrühe kam wie ein reißender Fluss die Straße runter“, beschrieb Egon Sterl damals das Geschehen, das allerdings schon bekannt war. 2012 ereignete sich Ähnliches. „Ich lebe seit 63 Jahren hier. Früher war dort, wo heute die Felder sind, Wiese. Da sind wir nie abgesoffen. Doch in den letzten Jahren ist das öfter passiert“, beschrieb Egon Sterl eine Hauptursache der Schlammfluten direkt vom Acker am Ortsrand.
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