Obwohl bereits wegen Besitzes von Kinderpornos vorbestraft, muss ein Altenburger nun wegen des Missbrauchs von Kindern erneut auf die Anklagebank. Dort zeigt sich, warum er um eine Gefängnisstrafe herumkommt.
Altenburg. Es ist der Alptraum vieler Eltern. Ihr Kind chattet über Snapchat, Instagram oder WhatsApp mit wildfremden Leuten, gerät dabei an erwachsene Männer, die dort ihre sexuellen Phantasien mit Minderjährigen ausleben wollen. Das nichtsahnende, naive Opfer lässt sich darauf ein, vielleicht aus Neugier, und behält alles aus Scham für sich. Auf dieser Tour sind eine Menge Pädophiler im Netz unterwegs. Jetzt musste sich ein Altenburger vor dem Amtsgericht dafür verantworten.
Steffen M. hatte etwa von Dezember 2016 bis Juni 2017 Kontakt auf WhatsApp zu mindestens vier 13-Jährigen aufgenommen. Dort versuchte der jetzt 35-jährige, die Mädchen zum Übersenden von Nacktfotos zu überreden, fragte nach sexuellen Erlebnissen, Besuchen bei Gynäkologen, zielte auf Treffen ab und steigerte sich in den Chats in sexuelle Phantasien, wie es wohl wäre, wenn. Den ersten Gerichtstermin schwänzte der gebürtige Torgauer, weil er angeblich zum Arzt musste. Das Gericht ließ dies nicht durchgehen und den Mann von seiner Wohnung in Altenburg-Nord von der Polizei abholen und in Handschellen vorführen.