Nicht nur Borna: 3G-Pflicht in allen Gebäuden des Landratsamtes
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In allen Gebäude des Landratsamtes im Landkreis Leipzig gilt die 3G-Regel.
© Quelle: Robert Michael/dpa
Landkreis Leipzig.Für alle Besucher der Landkreisverwaltung gilt derzeit die 3G-Regel. Das bedeutet, dass der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich ist. Die entsprechenden Nachweise werden kontrolliert, teilt die Kreisbehörde mit. Die Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Nachweis.
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Termin vereinbaren
Da die Verwaltungsgebäude nicht mehr frei zugänglich sind, benötigen Besucher einen Termin. Dieser kann telefonisch sowie per E-Mail vereinbart werden, so die Pressestelle. Statt eines persönlichen Besuches können viele Anliegen auch telefonisch, per Post und E-Mail geklärt werden.
Termine für Führerschein- und Zulassungsstelle gibt es online
Für das Straßenverkehrsamt (Führerschein- und Zulassungsstelle) können Termine wie bisher nur im Online-Portal vereinbart werden.
Die 3G-Regel für Besuche in Behörden ist in der aktuellen Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates Sachsen geregelt.
Von LVZ