Bereits Hunderte Ungeimpfte erfasst
Ab dem 16. März müssen Arbeitgeber im Landkreis Leipzig ihre ungeimpften Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden. Wie streng wird die Impfpflicht in Pflegeheimen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten, Hebammen oder Schulbegleitern dann umgesetzt? Und lässt das Gesetz eine Hintertür?
Landkreis Leipzig.Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, aber auch für Schulbegleiter oder Hebammen ist die Impfpflicht beschlossene Sache. Ab 16. März dürfen ungeimpfte Mitarbeiter die Einrichtungen nicht mehr betreten. Das gilt unabhängig von der Art der dortigen Tätigkeit, etwa auch für Verwaltungsmitarbeiter oder Hausmeister. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Personen, die genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Gesundheitsamt muss Impfpflicht im Landkreis Leipzig umsetzen