Köditz: Mitglieder der Chemnitzer Terrorgruppe waren schon bei „Sturm 34“
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Die festgenommenen Mitglieder der Terrorzelle wurden am Montag nach Karlsruhe überstellt.
© Quelle: dpa
Leipzig. Nach Informationen der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) soll es zwischen der am Montag ausgehobenen rechtsextremen Terrorzelle „Revolution Chemnitz“ und der vor elf Jahren verbotenen Mittweidaer Terrorgruppe „Sturm 34“ personelle Überschneidungen geben. Zudem habe es schon vor Jahren sichtbare Verbindungen der Gruppe zu den militanten „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ gegeben. Es sei deshalb völlig unverständlich, dass die Gruppe den sächsischen Ermittlern erst jetzt ins Visier geraten war, schreibt Köditz.
„Bei Tom W., den der Generalbundesanwalt als einen der Rädelsführer bezeichnet, soll es sich nach meinen Informationen um den Kopf der verbotenen Neonazi-Kameradschaft ‚Sturm 34‘ handeln. Auch mindestens ein weiterer aktuell Beschuldigter soll zum Umfeld derselben Gruppe gehören“, teilte die Linkspolitikern am Dienstag mit. „Sturm 34“ wurde im April 2007 vom Sächsischen Innenministerium verboten. Laut Köditz sei dem Rädelsführer der Gruppe der Verbotsbescheid sogar persönlich zugestellt worden. „Die Gruppe war in Mittweida (Mittelsachsen) entstanden, ihr Einzugsbereich war aber weit größer, reichte schon damals nach Dresden, ins Erzgebirge – und nach Chemnitz“, berichtet Köditz weiter.
Unzureichende juristische Aufarbeitung
Ihrer Ansicht blieb die juristische Aufarbeitung anschließend lückenhaft, der „Sturm 34“-Anführer sei letztlich sogar mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Anschließen seien ehemalige Mitglieder der Mittweidaer Terrorgruppe aber weiter durch Straftaten aufgefallen und es wurde von den Behörden deshalb auch wegen des Verdachts der illegalen Fortführung der Gruppenaktivitäten ermittelt, so die Linkspolitikern weiter.
Dazu passe, dass die am Montag in Chemnitz zerschlagene Terrorzelle „Revolution Chemnitz“ bereits seit 2013 mit einem eigenen Facebook-Profil im Netz auftrat und dort offenbar auch eine Verbindung zu „Sturm 34“ zu erkennen war. Im Gruppenlogo sei auch die Zahl 34 zu sehen gewesen.
Zudem sei im Netz auch zu erkennen gewesen, dass die Chemnitzer Terrorzelle frühzeitig Kontakt zu anderen militanten Gruppen gesucht habe. So habe die 2014 verbotene Kameradschaft „Nationale Sozialisten Chemnitz“ (NSC), die auch Kontakte zur Terrorgruppe NSU pflegte, das Profil von „Revolution Chemnitz“ für Propaganda-Postings benutzt – was letztlich sogar in einer Urteilsbegründung gegen die NSC aktenkundig wurde. Wie Köditz weiter schreibt, sollen führende Mitglieder der „Nationalen Sozialisten Chemnitz“ nicht zuletzt auch an den Protesten nach dem Todesfall in Chemnitz beteiligt gewesen sein.
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Von Matthias Puppe