Markranstädts Bürgermeister Spiske droht Ärger
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Muss sich rechtfertigen: Markranstädts Bürgermeister Jens Spiske.
© Quelle: André Kempner
Markranstädt. Wegen der Nichtumsetzung eines Stadtratsbeschlusses hat der Markranstädter Manfred Schwung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Markranstädts Bürgermeister Jens Spiske (Freie Wähler) eingereicht. Konkret gehe es um einen Beschluss aus dem Jahr 2014, der zum Inhalt hat, die Grundstücke direkt gegenüber der Wohnbebauung in der Lilienthalstraße als Misch- und nicht als Gewerbegebiet auszuweisen, erläutert der Anwohner auf LVZ-Anfrage. Das hätte die Ansiedlung der Großküche im Gewerbegebiet Ranstädter Mark seiner Meinung nach verhindert.
Beschwerde hat 49 Seiten
Die Beschwerde umfasst inklusive aller Anlagen 49 Seiten. Neben dem Stadtratsbeschluss spielen darin weitere Punkte eine Rolle. Unter anderem geht es auch um – nach Schwungs Ansicht ungerechtfertigte – Abfindungszahlungen an eine Mitarbeiterin.
Im Falle der Ranstädter Mark hätte durch die Einhaltung des einstimmigen Stadtratsbeschlusses viel Ärger vermieden werden können, findet Schwung. „Wir hätten diese ganze Problematik nicht“, sagt er. Wie berichtet, hatten Anwohner dieser Tage zu einer Versammlung geladen, um mit Stadträten über die Ansiedlung der Großküche ins Gespräch zu kommen. Direkt gegenüber den Häusern in der Lilienthalstraße sind Grundstücke an den Betreiber der Küche – etwa 1500 Essen täglich – verkauft worden. Entgegen anders lautender Versprechen soll nun der Grünstreifen, der das Wohngebiet vom Gewerbegebiet trennt, für Einfahrten durchbrochen werden. Die Anwohner befürchten eine starke Lärm- und Geruchsbelästigung durch die besagte Küche. „Im Stadtratsbeschluss ist festgelegt, dass dort nur ein Mischgebiet mit eingeschränkter Gewerbetätigkeit zulässig ist“, betont Anrainer Schwung. Davon könne bei einer Großküche keine Rede mehr sein, da sie zum produzierenden Gewerbe zähle.
Prüfung durch das Landratsamt läuft
Das Büro des Landrates des Landkreises Leipzig, Henry Graichen (CDU), bestätigt den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde. „Sie wird derzeit im Rechts- und Kommunalamt des Landkreises bearbeitet“, sagt Pressesprecherin Brigitte Laux. Im Wesentlichen gehe es um die Frage, ob der Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Ranstädter Mark und dessen Festlegungen eingehalten werden. „Das bedeutet, dass durch die Kommunalaufsicht die Festsetzungen des Planes sowie dessen Werdegang mit den mehrfachen Änderungen und Konkretisierungen detailliert nachvollzogen werden müssen“, erläutert Laux. „Seit Mitte November liegt die Stellungnahme der Stadt Markranstädt zum Sachverhalt vor.“ Aktuell könne allerdings noch nicht gesagt werden, wann die umfangreiche Prüfung abgeschlossen sein wird, so Laux.
„Von der Nichtumsetzung des Stadtratsbeschlusses sind etwa 200 Wohneinheiten betroffen“, konstatiert Beschwerdeführer Schwung. „Wenn man das mal hochrechnet, geht es um etwa fünf Prozent der Markranstädter Bevölkerung.“
Von Linda Polenz