Finanzamt Grimma erinnert an Abgabe der Grundsteuererklärung
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Das Finanzamt Grimma erinnert an die Abgabe der Grundsteuererklärung (Symbolbild).
© Quelle: Jens Büttner/dpa
Landkreis Leipzig. An Grundbesitzer, die bislang noch keine Feststellungserklärung abgegeben haben, werden vom Finanzamt Grimma inzwischen Erinnerungsschreiben verschickt. Das landeseinheitliche Standardschreiben werde maschinell erstellt und könne individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen, teilt die für den Landkreis Leipzig zuständige Behörde mit.
Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer beziehungsweise Gesamthänder, wird an nur einen der Miteigentümer/Gesamthänder ein Erinnerungsschreiben versandt. Die Frist zur Einreichung der Feststellungserklärung endete mit Ablauf des 31. Januar 2023. Noch fehlende Erklärungen sind elektronisch beispielsweise über Elster oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abzugeben, heißt es weiter.
Persönliche Vorsprachen in Grimma sind möglich
Die Informationsmöglichkeiten im Internet unter www.grundsteuer.sachsen.de einschließlich der Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen und dem Grundsteuerportal Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Im Grundsteuerportal können viele für die Erklärung erforderliche Angaben wie Gemarkung, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert beziehungsweise Ertragsmesszahl kostenlos abgerufen werden. Außerdem ist im Finanzamt Grimma über die Grundsteuer-Hotline unter 03437 9405900 weiterhin ein Ansprechpartner erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können zu den Öffnungszeiten auch persönlich vorsprechen. Dazu wird eine Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Das Finanzamt weist zudem darauf hin: Soweit Feststellungserklärungen trotz Erinnerung auch nach dem 30. Juni 2023 ausbleiben, müsse das Amt den Grundsteuerwert zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ab 2025 schätzen. „Unsicherheiten gehen dann zu Lasten des Eigentümers“, heißt es weiter. Zudem könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
LVZ