Landkreis Leipzig: Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?
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Das neue Wohngeld-Plus gilt seit 1. Januar 2023.
© Quelle: ROBERT MICHAEL
Landkreis Leipzig. Die neuen Wohngeld-Regelungen bringen Haushalten finanzielle Unterstützung. Darauf weist das Sozialamt des Landkreises Leipzig hin. „Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform“, erläutert Amtsleiterin Karina Keßler.
Seit 1. Januar seien 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger bundesweit in zwei Millionen Haushalten anspruchsberechtigt. Zudem verdoppele sich der Obolus für bisherige Bezieher von durchschnittlich 180 auf 370 Euro im Monat. „Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.“ Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Wer kann Wohngeld-Plus erhalten?
Das Wohngeld-Plus richte sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen, so Keßler. Auch Eigentümer von Wohnraum könnten durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. „Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen“, rät die Amtsleiterin.
Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger mithilfe eines Wohngeldrechners des Bundesministeriums prüfen.
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Kontaktstelle des Sozialamtes Landkreis Leipzig, Sachgebiet Wohngeld Brauhausstraße 8, 04552 Borna, Haus 10, Dachgeschoss Zimmer: 302, Telefon: 03433/241-5580, E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de
Weitere Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld finden sich auf der Homepage der Kreisbehörde. „Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Kontaktstelle zur Verfügung“, so Karina Keßler.
LVZ