Keine einheitliche Handhabung
Hartz-IV-Empfängern droht wegen des 9-Euro-Tickets eine Rückzahlungsforderung aus den Jobcentern. Der Grund: Die vom Amt finanzierten regulären Schülertickets liegen preislich über der aktuell geltenden Fahrkarte. Allerdings gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Wie sieht es in Sachsen aus?
Leipzig. Das 9-Euro-Ticket ist zum nicht unumstrittenen Symbol für finanzielle Erleichterung geworden. Jetzt jedoch droht denjenigen, für die die Kosten-Entlastung besonders wichtig ist, eine Zahlungsforderung: Für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten, die das 9-Euro-Ticket als Schülerfahrkarte nutzen, werden Jobcenter in einigen Bundesländern nun Geld zurückverlangen.
Üblich ist, dass das Jobcenter die Kosten für die regulären Schülertickets übernimmt – in Sachsen sind das beim so genannten Bildungsticket pro Monat 15 Euro. Weil der aktuell für alle eingeführte 9-Euro-Fahrschein jedoch deutlich günstiger ist, fordern die Ämter den Differenzbetrag zurück, wie es auf HartzIV.org heißt.