Leipziger Aktionsbündnis kündigt Protest gegen Asylgesetz an
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Juli 2019, Leipzig: Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug.
© Quelle: Michael Kappeler (dpa)
Leipzig. Ein breites Bündnis hat für Mittwoch eine Kundgebung auf dem Markt in Leipzig angekündigt. Es möchte gegen das Asylbewerberleistungsgesetz protestieren, wie es in einer Mitteilung heißt. Zu den Organisatoren gehören zum Beispiel die Leipziger Lokalgruppe von „Ende Gelände“ und „Protest LEJ“.
Das Aktionsbündnis fordert eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Konkret werden „die Unterbringung in überfüllten Lagern“, eine „unzureichende Gesundheitsversorgung“, das institutionalisierte Erschweren eines „selbstbestimmten Lebens“ sowie „Zwangsarbeit für 80 Cent pro Stunde“ kritisiert.
Leipziger Aktionsbündnis: „Das Asylsystem ist rassistisch“
Die Demo am 24. Mai ist Teil der „Aktionswoche gegen das Asylbewerberleistungsgesetz“ von 20. bis 26. Mai. Das besagte Gesetz wurde am 26. Mai 1993 im Bundestag beschlossen, also vor 30 Jahren. „Ende Gelände“ ist eine Gruppe, die vor allem wegen ihres Protests, häufig durch zivilen Ungehorsam, gegen den Kohleabbau bekannt ist. „Protest LEJ“ setzt sich gegen Abschiebungen von Geflüchteten vom Flughafen Leipzig-Halle aus ein (Flughafen Kürzel ist LEJ).
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt in erster Linie die Leistungen, die Asylbewerberinnen und -bewerber, sowie geduldeten Personen in Deutschland zustehen. Leistungsberechtigte erhalten Geld- und Sachleistungen für ihre Unterkunft, Ernährung und medizinische Versorgung. Sachleistungen können zum Beispiel Gutscheine sein. Was man als Leistungen über das AsylbLG bekommt, ist weniger als bei anderen Sozialleistungen, wie HartzIV oder Bürgergeld. Das AsylbLG regelt außerdem mögliche Leistungskürzungen.
Asylbewerbern steht weniger Geld zu als anderen Sozialhilfeempfängern
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann man einsehen, dass eine alleinstehende, volljährige Person (die damit den Höchstsatz erhält) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 410€ im Monat zustehen. Alleinstehenden, volljährigen Personen, die Bürgergeld berechtigt sind, stehen 874€ im Monat zur Verfügung.
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Die Organisatoren der „Aktionswoche gegen das Asylbewerberleistungsgesetz“ sehen in der ungleichen Kalkulierung des Existenzminimums für unterschiedliche Menschen einen Angriff auf die Menschenwürde. Die Gutscheine und Sachleistungen, zum Beispiel für Mahlzeiten, führen laut Aktionsbündnis zur Erschwerung eines „selbstbestimmten Lebens“.
Sachsens Ministerpräsident Kretschmer forderte am Sonntag weniger Geld für Asylbewerber. Deutschlands Leistungen seinen der Grund „warum alle Asylbewerber quer durch Europa zu uns wollen“.
LVZ