Nach Shiny Flakes

Candy Love: Bundesgerichtshof soll über Maximilian S. entscheiden

Der als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannt gewordene Leipziger mit seinen beiden Anwälten, Curt-Matthias Engel (l) und Carsten Brunzel zu Prozessbeginn in einen Saal im Landgericht Leipzig. (Archivbild)

Der als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannt gewordene Leipziger mit seinen beiden Anwälten, Curt-Matthias Engel (l) und Carsten Brunzel zu Prozessbeginn in einen Saal im Landgericht Leipzig. (Archivbild)

Leipzig. Der Bundesgerichtshof soll sich mit den Vorwürfen gegen den als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannten und angeklagten Leipziger Maximilian S. und vier Mitbeschuldigte auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen das am vergangenen Mittwoch (17. Mai) vom Landgericht Leipzig gesprochene Urteil Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Zuvor hatte die „Sächsische Zeitung“ berichtet.

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Nach Festsetzung des Urteils habe die Kammer des Landgerichts nun elf Wochen Zeit, um das Urteil niederzuschreiben und allen Prozessbeteiligten zukommen zu lassen, sagte der Gerichtssprecher. Sobald die Staatsanwaltschaft das Urteil aus der vergangenen Woche erhalten habe, müsse sie prüfen, welche Rechtsmittel genau eingelegt werden können. Anschließend sei der Bundesgerichtshof die nächste Instanz.

Candy Love: Angeklagte sollen Drogen übers Internet verkauft haben

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 28 Jahre alten „Kinderzimmer-Dealer“ und vier weiteren Männern vorgeworfen, Drogen in nicht geringer Menge beschafft und im Internet verkauft zu haben. Dem Urteil zufolge sahen es die Richter als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Drogengeschäften beteiligt waren.

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Gegen den „Kinderzimmer-Dealer“ verhängte die Kammer deshalb eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Ein weiterer Angeklagte wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Beschuldigte bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen.

Der „Kinderzimmer-Dealer“ wurde somit bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels schuldig gesprochen. Bereits 2015 war er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen ähnlichen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“ gibt es mittlerweile drei Staffeln.

LVZ

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