Ein sächsischer JVA-Beamter wurde wegen der Beteiligung an den Krawallen von Rechtsextremen und Hooligans in Leipzig-Connewitz verurteilt. Doch sowohl der 37-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Am Dienstag ging es am Landgericht in die nächste Runde.
Leipzig.Er soll mit einem gewalttätigen Mob durch Leipzig-Connewitz gezogen sein: Kersten H. (37), Beamter im Dienst des sächsischen Justizvollzugs, wurde im Februar 2022 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dem Amtsgericht zufolge war er dabei, als am Abend des 11. Januar 2016 Rechtsextreme und Hooligans durch den linksalternativen Stadtteil zogen, vor allem in der Wolfgang-Heinze-Straße 25 Geschäfte, Lokale und Wohnungen sowie 18 Autos angriffen, dabei mehr als 110 000 Euro Schaden anrichteten. Der JVA-Bedienstete legte gegen das Urteil Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft will die erstinstanzliche Entscheidung nicht hinnehmen. Das Urteil werde dem Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht, hieß es am Dienstag zum Auftakt des Berufungsprozesses am Landgericht.
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