2G, 3G oder Maske – Leipziger Eltern sind verunsichert, weil Kindertagesstätten dies offenbar unterschiedlich handhaben. Hier ein paar Antworten, was vorgeschrieben ist.
Leipzig. Viele Eltern, deren Sprösslinge in Kindertagesstätten betreut werden, sind verunsichert. Der Schul- und Kitabetrieb soll in Sachsen unter den bekannten Hygieneregeln bis zu den regulären Weihnachtsferien weiterlaufen. Das teilte das Kultusministerium am Dienstag mit. Doch welche Regeln gelten in Kitas eigentlich? So gibt es eine Testpflicht für das Betreten der Schul- und Kita-Gelände, die in der Schul- und Kita-Coronaverordnung des Freistaates Sachsen verbindlich festgelegt ist. Ausnahmen gibt es in der Hol- und Bringe-Situation. Doch die legen die einzelnen Träger offenbar recht unterschiedlich aus. „Ich gehe davon aus, dass sich jeder gewissenhaft an die gesetzlichen Bestimmungen hält“, sagt Kristin Drechsler, die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes. Dazu gehört es, die 3G-Regel am Arbeitsplatz durchzusetzen. Drechsler arbeitet auch in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Leipzig (AGW) mit, die 85 Träger vertritt, darunter 22 Kita-Betreiber. Daher weiß sie, dass jeder Träger auf die örtlichen Begebenheiten reagieren muss, möglicherweise die Bestimmungen schärfer auslegt und daher quasi sein Hausrecht ausübt. Hier Antworten auf einige Fragen.
Welche Corona-Regeln gelten in den Kindertagesstätten eigentlich?